Nachdom 1. Sept. und 14. Dec 1780 der agnatische Consenszur Aufnahme eines Schuldcntilgungskapitals von der Alt-Leininger Linie nachgesucht und gewährt worden war, wurden4. und 22. Sept. sowie 1., 14. und 16. Dec. 1780 Hauptverträgezur Beilegung allen Zwistes geschlossen; aus gleichem Grundeversprachen auch Gräfin Christiane und ihr Sohn Graf ChristianKarl von der Alt-Leininger Linie, auch dieRevenüen des KlostersHöningen künftig gleiehmässig mit der Neu-Leininger Linie zutheilen; unterzeichnet waren die Verträge von Karl I., Karl II.,(von der Neu-Leininger Linie), der Mitvormünderin GräfinChristiane Franc. Eleonore, dem Erbgrafen Christian Karl(beide von der Alt-Leininger Linie) und dem Wild- und Rhein-grafen Joh. Friedrich als Mitvormund.
Wegen der Verkäufe des Grafen Ernst ist noch zu be-merken, dass Georg Hermann gegen dessen Verschleuderungenprotestirte und auch 1746 vom Kaiser ein Mandat erwirkte,demzufolge Monsheim und Obrigheim von den Käufern wiederzurückgegeben werden mussten. Das durch Ernst 1742 anWorms um 4000 fl. verpfändete halbe Neu-Leiningen suchteKarl I. wieder an sich zu lösen, aber vergeblich, da das Bis-thum Worms sich dieses nun endlich ganz in seine Hand ge-kommene, langjährige Streitobjekt nicht mehr entreissen liess,sodass Karl I. 1767 die Leininger Hälfte an Neu-Lei-ningen endlich ganz an den Bischof von Worms ver-kaufte; so war denn die alte Burg, die 500 Jahre lang Leiningischgewesen, doch noch in den Besitz des alten feindlichen Nachbarsgekommen, bei dem es nun bis 1801 verblieb. 1 ) Was Ernstnoch an Besitz hatte, erkaufte Karl I. 1759 und setzte dafürseinem Bruder Ernst, der das Erstgeburtsrecht anerkannte,
) 1874 kam die Burg jedoch — durch Kauf — wieder an dasHaus Loiningon-Westerburg-Neu-Leiningou; siehe unter Graf KarlEmich.
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