Druckschrift 
2 (1891)
Entstehung
Seite
309
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als senior familiae vor seinen Hof und befahl bei seiner Un-gnade auf's Strengste, dass derartiges nicht wieder geschäheund die 3 Dörfer nicht mehr überfallen oder geschädigt würden;bei Zuwiderhandlungen seien die Grafen zu Leiningen-Harten-burg in eine Strafe von „10 March löttigen Goldts, halb inUnserer Kaiserl. Cammer und den andern halben Theil Klägernzu bezahlen" verfallen.

Der alte Hader zwischen dem Hartenburger und Wester-burger Hause scheint aber trotz des für die Hartenburger rechtungnädig gehaltenen kaiserlichen Schreibens hiermit ausge-klungen und in den nächsten 50 Jahren allmälig gutem,freundnachbarlichem Einvernehmen Platz gemacht zu haben;denn an den Aufführungen des unter Iffland'scher Regie ste-henden fürstlich Leiningischen Liebhabertheaters zu Dürkheima. H. betheiligten sich in den 80er Jahren des 18. Jahrhundertswiederholt Grafen des Leiningen-Westerburger Hauses, so 1781Graf Christian Karl und Friedr. Ludw. Christian von der Alt-Leininger und 1785 Graf Heinr. Ludw. Ernst von der Neu-Leininger Linie 1 ), welche alle 3 Enkel der beiden durchden Überfall geschädigten und klagenden Grafen GeorgHermann und Georg II. waren; ein Beweis, dass endlich derFriede zwischen den 2 verwandten Häusern eingekehrt war.

Von seinen Bauten sind ausser dem oberen Hof in Grün-stadt noch im Westerburger Lande zu erwähnen: Der nachihm benannte Georghaner Hof zu Westerburg, zur Viehzuchtangelegt; der nach seiner I. Gemahlin genannte Wilhelminen-hof vor dem Hergenröther Thor zu Westerburg; der nachseiner III. Gemahlin heissende Margarethenhof auf dem Reichen-scheid, sowie der herrschaftliche Küchengarten mit Allee. DieHerrschaftswaldungen bei Neu-Leiningen und auf dem Matzen-

') Siehe Band I, S. 310 und 312.