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durch, verzögerte sich die Freilassung der zurückgebliebenenGrafen Karl (Gust. Waldem.) und Graf Friedrich bis Anfang1796, wo man sie endlich nebst der Fürstin von Nassau-Saar-brücken gegen Auslieferung des französischen Deputirten undMinisters Beurnonville in Freiheit setzte. Nach all den er-duldeten Schrecken, Entbehrungen und Gefahren kamen dieGrafen am 20. Febr. 1796 nach Grünstadt zurück, wo sie nurmehr ausgerauhte Schlösser und Höfe vorfanden und weiter-fliehen mussten.
Als der Friede zu Luneville, 9. Febr., 7. März 1801, dieHerrlichkeit des alten deutschen Reiches begrub, fielen bei derAbtretung des linken Rheinufers auch sämmtliche LeiningenscheBesitzungen links des Rheins an Frankreich. Dafür trat imReichsdeputationshauptschluss 25. Febr. 1803 nach § 20 folgendeEntschädigung ein:
Die Alt-Leininger Linie bekam die vorher im Gebietder Reichsburg Friedberg in der Wetterau mittelbare Prämon-stratenser-Abtei Ilbenstadt (Ober- und Nieder-Ilbenstadt) „mitder Landeshoheit in ihrem geschlossenen Umfange" 1,25 Q.-M.,3126 Einwohner mit 20000 fi. Einkünften, sowie nebst einerJahresrente von 3000 fl. auf den Ertrag des Rheinschiffahrts-octrois; Letztere veräusserte die Linie alsbald an Napoleon I 1 ).
An Westerburg und Schadeck besass die Alt-LeiningerLinie Vs bezw. Ys. Durch Vertrag vom 7. März und 10. Mai1806 zwischen Christian Karl und Ferdinand Karl III. wurdeu. A. festgesetzt, dass die Alt-Leininger Linie die HerrschaftIlbenstadt behalten und dort residiren, die Neu-Leininger dieWesterburger Herrschaft behalten und in Westerburg residirensolle. Schadeck blieb gemeinschaftlich.
*) Die Entschädigung der Neu-Leininger Linie siehe weiter unten unter
dieser.