Druckschrift 
2 (1891)
Entstehung
Seite
277
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Ausser dem Genannten besassen die beiden Linien: DieHerrschaft und Stadt Westerburg (2 Qu.-M., 6000 Seelen)und zwar die Alt-Leininger l k davon nebst dem Hofe inder Stadt, die Neu-Leininger: mit dem Schlosse, fernerje 7a an Schadeck und Weltersburg. Der Alt-Leininger Linieallein gehörte noch: Wilmenroth, Berzhan, Gersassen undein Theil von Gerkenroth.

Der Neu-Leininger Linie. Das Gericht Gemünden mitGemünden, Winnen, Wengeroth, Nirnliausen, und das obereGericht mit Hergeroth, Halbs und Strahlhofen.

Die Einkünfte beliefen sich auf ca. 30000 fl. 1 )

Jede der beiden Linien hatte Reichsstandschaft durchTheilnahme an der reichsgräflichen Wetterauschen Curiat-stimme im Reichsfürstenrath; auch hatten Beide Kreisstand-schaft im oberrheinischen Reichskreis 2 ). Die Alt-LeiningerLinie hatte im Wetterauschen Grafencollegium nach der Lei-ninge'n-Heidesheimer Linie die 16. (später die 20.), im ober-rheinischen Kreise die 15. Stelle, die Neu-Leininger die 17(später die 21), bzw. mit der Alt-Leininger Linie gemeinsamdie 15. Stelle. Zu den sogen. „Römermonaten" 3 ), matriculaeollcetarum imperii usnalis, war zufolge der Verfügung vom3. Oet. 1737 4 ) Leiningen-Westerburg, in Westerburg wie inGrünstadt, mit je 26 fl. 40 kr. (Leiningen-Heideslieina mit12 fl. 18 kr., Leiningen-Guntersblum mit .17 fl. 42 kr.), zur

') Nach Varrentrapps Gen. schein. Reichs- und Staatshandbuch von 1801,2 u. 3, und Biischihg, Erdbeschreibung 1790, VII. Theil, S. 311 ff.

-) .Ebenda, 1827.

;t ) Abgabe der Stände an den Kaiser, aus der Zeit der ltömerzüge stammend,zu denen Anfangs jeder Reichsstand Mannschaften, später Geld zu liefern hatte;hieraus entstand eine ausserordentliche Kriegssteuer (Reichshülfe), die dem Kaiserals 1 oder mehrere „Römermonate" bewilligt wurden; 1535 zahlte jeder Reichs-stand für 1 Reiter 12 fl., für 1 Eussknecht 4 fl,

4 ) Varrentrapp, 1792 und 1796.