worauf am 5. Januar 1724 je 6 Bevollmächtigte von Alt-Lei-ningen, Hertlingshausen, Tiefenthal, Bissersheim, Sausenheimund Kirchheim vor der hochgräflichen Kanzlei zu Grünstadtzur Schlichtung der in den Dörfern in Folge der schwerenKriegszeiten eingerissenen Unordnungen im Besitzthum desEinzelnen erschienen. 1724 entwarfen Graf Georg Hermann undGeorgII. die „hochgräflich Leiningen-Westerburgsche Erbfolge-u.Theilungsordnung"'j für die Grafschaft, welche später durchDekret d. d Grünstadt. 5. Sept. 1763 eingeführt wurde, undnach welcher heute noch im Territorium der ehemaligen Graf-schaft verfahren wird 3 ). Am 2. April 1731 erliess er mit seinerMitregentin von der Neu-Leininger Linie, der Gräfin Marga-rethe die Zunftgesetze der Krämerzunft zu Grünstadt 8 ), wodurchdie Kaufleute des wieder aufblühenden Grünstadts ihre Zunftkräftigen konnten. Die seiner Zeit von Graf Ludwig Eberhart16S6 erlassene Zunftordnung der Schuhmacherinnung bestätigteer 21. Nov. 1724 und ergänzte sie 15. März 1748 4 ).
') Der Eingang lautet: „Uns ist mehrmalen vorgekommen, was gestalltenUnser Städtchen Grünstadt und übrige zur Grafschaft gehörige Orte, in ver-schiedenen Dingen, sonderlich in unbestellten Erbfolgen (successionibus ah in-testata) sehr nützliche und billige Kechte herbracht haben, weil aber sothaneltechte nicht beschrieben aufgewiesen worden können, so ist aus diesem Mangelofteriualen Ungewissheit, Ungleichheit und Unrichtigkeit entstanden, welchen wirhiermit begegnen, und sothane ßechte so gut Wir Uns deren erkundigen mögen,und solche für gleich, billig und nützlich gefunden, durch gegenwärtige Verord-nung haben feststellen wollen, als folget": u. s. w. (folgen „11 Titul").
2 ) Gleichwie nach der von Fürst Carl Friodr. Wilh. zu Leiningen am 30.Sept. 1779 erlassenen Verordnung über die Eherechte.
3 ) Original auf Pergament im Archiv des Grafen IL E. zu Leiningen-Westerburg; neu abgedruckt und vom Ebengenannten besprochen in: Mittheil,d. hist. Ver. d. Pfalz, Heft XIII, S. 1-26.
4 ) Die Zunftordnung vom 15. 12. 1705 befindet sich heute noch im Besitzder Grünstadtor „Schuhmacherleichenkassa." S. auch Grünst. Anz. 1887. No. 77.
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