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2 (1891)
Entstehung
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Parteien gemeinschaftlich verblieben 1 ); Joh. Friedr. Wilhelmerhielt in seinen Theil: Gemünden. Wengeroth, Nirenhausennebst seinem Westerburger Antheil. Als 1705 die ältesteLinie, die Leiningen-Leininger bezw. Leiningen-Rixinger, aus-starb, nahm er mit seinen 2 Oheimen die Leininger Grafschaftin Besitz und liess sich mit huldigen; allein er wurde unterdem Vorwand, ein entfernterer Verwandter, d. Ii. nicht direkterErbe zu sein, gezwungen, den Huldigungsakt zu revoeiren J ).Statt dessen schloss er 28. Aug. und 7. Sept. 1705 mit Georg II.einen Tauschvertrag 3 ), wonach er an Stelle seines WesterburgerDrittels das Doppelte an Renten und Unterthanen in der Graf-schaft Leiningen erhielt! wogegen er die Verpflichtung einging,dass, falls seine Linie ohne männlichen Erben bliebe, seinBesitz zur Hälfte eigenthümlich an Georg II. falle, währenddie andere Hälfte mit Georg's II. Binder Christof Christianbezw. dessen Descendenz gemeinsam bleiben solle. Joh. Friedr.Wilhelm bekam hierdurch Monsheim, Wachenheim a. d. Pfrimmund Lautersheim, die Hälfte am Schlosse zu Grünstadt undan der Jagd und den Waldungen, ausserdem Vs am Wester-burger Küchengarten und den Schlossgütern nebst dem Secken-hauser Hof. Er schlug seinen Wohnsitz nun in Monsheim auf,wonach diese Linie ihren Namen hat. Zwar beschwerte er sich1708 und stellte 1715 beim Reichskammergericht eine Klage

1 ) Westerburger Hausarchiv, bezw. Archiv des Grafen IL E. zu Heining.-Westerburg.

) Die diesbezügl. Urkunde lautet:Wir Joh. Wilh. G-raff zu Lein. Herrzu West, des heil. röin. Reichs Setup, frey remittiren hiemit u. in Kraft! diesesallen Underthanen der Graffschaft Leiningen-Westerburg vor einig tagen abge-nommeneu Huldiguugseyd u. fügen Ihnen solches hiermit nachrichtlich zu wissen.Urkuudl. unsserer eigenhänd. Unterschrift! u. Beygedruektem Graft. Insiegel.Signatum Grünstatt am 28. Aug. 1705.

J. W. Friedrich G. z. Leiningen-W."') Westerburger Hausarchiv, Fase. III. 33. 34.