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wegen Übervortheilung durch seinen Oheim an; der Prozessfand aber keine rechte Erledigung.
Zu Monsheim erneuerte er die alten Jabrmarktsgerecht-same und suchte namentlich Auswärtige durch angeschlagenePlakate, in denen er eventuell Einziehenden und Bauendenbesondere Vortheile versprach, zur Niederlassung daselbst zugewinnen, was ihm auch gelang. Auch sonst suchte er aufMonsheim aufmerksam zu machen und Fremde hinzuziehen;so hat sich von 1709 ein gedrucktes Plakat 1 ) erhalten, dasaussen an die Schützenmeister und Schützen der Stadt Hom-burg v. d. Höhe geschrieben adressirt ist und im Innernfolgenden Wortlaut hat: „Der hochgebohrne Graff und Herr,Herr Johann Wilhelm Friedrich Graff zu Leiningen undRixingen, Herr zu Westerburg, Schaumburg, Grünstadt, Ober-brunn und Forbach, des heil. Römischen Reichs Semper frei pphaben beschlossen bey den Flecken Monsheim an der Pfrimmalle Jahr gewöhnliche Scheiben-Gesellschaftsschiessen auchdieses Jahr 1709 am 3. May-Tage anzustellen. Werden dem-nach alle u jede Herrn Schützen Standes-Gebühr nach hiemiteingeladen bemelten 3. May Morgens umb 8 Uhr auff dem zugedachten Monsheim befindlichen Marckplatze zu erscheinen,die eingesetzte Gaben ordentlich mit klingenden Spielwerckauff dem Schützenplatz zu begleiten, und zeitwährendenschiessen sich der löblichen hiesigen Schützenordnung abson-derlich aber nach gesetzten Punkten gemäss zu halten."
Es folgen nun 16 Absätze mit Bedingungen und den reichenPreisen; unterschrieben ist das Ganze: „Monsheim, 2. April1709, Semptliche löbl. Schützen-Gesellschafft allhier."
Graf Johann Friedrich Wilhelm starb, mitten in seinemvortheilhaften ^Wirken, am 8. Juli 1718.
') Im Arohiv des Grafen K. E. zu Leiningen-Westerburg.