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Johann Friedrich Wilhelm 570
Graf zu Leiningen-Westerburg-Monsheim, des heil. röm. Reichs
Semperfrei.
Geboren 3. März 1681, stand er anfangs unter Vormund-schaft des Landgrafen von Hessen-Cassel; wegen seiner vielenHändel und Duelle hiess er in seiner Jugend der „tolle GrafLeiningen".
Von seiner Mutter hatte er 10000 fl. geerbt und vonseinem Grossvater sollte er nach dessen Tode zufolge einerAbmachung und des Testaments seines Vaters Westerburg,Gemünden, Bertzan, Gersassen, Hergeroth, Wengeroth undNirnhausen erhalten; doch scheint dieses Testament wiedercassirt worden zu sein; denn Joh. Friedr. Wilhelm trat 1696nach dem Tode Georg Wilhelms mit seinen Oheimen ChristofChristian, Georg II. und Heinrich Ernst gemeinsam in denBesitz der Herrschaft Westerburg 1 ); sein anderer Oheim JohannAnton hatte schon 1691 zu Gunsten seiner Brüder und seinesNeffen Joh. Friedr. Wilhelm auf allen Westerburger Besitzverzichtet. Am. 26. März 1699 errichteten Christof Christian,Heinrich Ernst, Georg II. und Joh. Friedr. Wilhelm einenneuen Theilung.svertrag über Westerburg 2 ). Als aber HeinrichErnst 1702 starb, fand sofort eine abermalige Theilung statt,derzufolge Joh. Friedr. Wilhelm ein Drittel an Schloss undStadt Westerburg sammt dem Gericht Gemimden, bestehendin 3 Dörfern, erhielt. Vom 10. März 1703 datirt der vonChristof Christian pp. unterschriebene Theilungsrezess und vom7. Juni 1703 bezw. 12. Dec. 1703 ein Verzeichniss derjenigenStücke, die getheilt wurden, sowie über die, welche den 3
') Theilung v. 14. März 1696, Westerbui-ger Archiv, Pasc. TIT-, 10.2 ) Ebenda.