Druckschrift 
2 (1891)
Entstehung
Seite
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festgesetzt: Die jetzt vorhandenen, noch zu erwerbenden oderzu ererbenden Güter müssen jederzeit bei dem Mannesstammebleiben; die weiblichen Mitglieder sind davon auszuschliessen;dagegen bekommt jede Gräfin 3000 fl. Aussteuer, muss aberVerzicht auf die Grafschaft ausstellen; die Klostergüter sollengemeinsam den 3 Linien zustehen; Philipp zahlte an Reinhart II.5500 fl. und an Georg I. an Stelle von Ncu-Leiningen 7000 fl.In einem neuen Vergleiche von 1573 zahlte Philipp nochmalsan Reinhart II. 5500 fl. Dieses wichtige Statut wurde seitdembei allen späteren Theilungs- und Erbangelegenheiten desHauses als Grundlage und Richtschnur benutzt.

1569 wurde auch in Höningen die Reformation durchge-führt; sämmtliche Conventualen traten über, übergaben zu-gleich das Kloster mit allen Gütern und Kostbarkeiten und eswurde nun nach Übereinkunft der drei Brüder, nachdem wenigeWochen nach der Übergabe alle Klostergebäude abbrannten,am 2. Mai 1569 der grösste Theil der dazu gehörigen Grund-stücke zur Gründung einer lateinischen Schule in Höningenverwendet, für die Philipp I. „überhaupt' eine rege Theilnahmebewies; dieselbe machte sich in der Folge einen berühmtenNamen und besteht heute noch zu Grünstadt. Sie wurde 1573eröffnet und durch Vertrag vom 15. Januar 1579 fest begründet:Alle Gefälle von Kloster Höningen sollten ungetheilt bleibenund dürften nie zu Privatzwecken verwandt, die Anstalt nieabgeschafft werden; jährlich solle man Rechnung über dasVermögen der Schule ablegen und Philipp als der Ältesteund früherer Schirmvogt, sowie seine Nachkommen sollten dieAufsicht führen. So war die fromme Absicht Graf Emich's II.von Leiningen, durch Gründung'Höningens ^Sittlichkeit" undGeistesbildung in der Gegend zu verbreiten, durch GrafPhilipp I. degenerirt und aufs Neue segensreich verwirklicht 1 ).

') Lehmann, Leininger Thal, S. 111 und Jahresbericht der LateinschuleGrünstadt 1877—78, 8. i7.