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2 (1891)
Entstehung
Seite
147
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gefallenen Herrschaft Oberbronn wirkte er in gleicher Art. Deralte Kelch, aus dem Philipp I. heim ersten protestantischenAbendmahle trank, (und der vermuthlich aus Kloster Höningenstammt), war bis in dieses Jahrhundert im Gebrauch im Alt-Leininger protestantischen Kirchlein; derselbe kam 1887 wiederan das Haus und ist nun im Besitz des Grafen K. E. zu Lei-ningen-W esterburg.

Am 1. Dec. 1565 erliessen die 3 Brüder eineLutherischeLeininger Kirchenverordnung'', wie denn überhaupt das Refor-mationswerk und die evangelische Kirche im Leininger Landeein entschieden lutherisches Gepräge hatte 1 ).

Unterzeichnet war genannte Ordnung von den 13 prote-stantischen Geistlichen zu Alt-Leiningen-Höningen, Grünstadt,Hochspeyer, Bissersheim, Asselheim-Albsheim, Sausenheim-Neu-Leiningen, Kirchheim, Quirnheim-Lautersheim, MonsheimEbertsheim, Mertesheim, Wattenheim, Wachenheim a. d. Pfr. 2 )1561 machten die 3 Brüder zu Königstein einen vor-läufigen Vergleich, wonach unter Fortbestand der Theilungvon 1557 die Kirchengefälle und Güter der aufgehobenenKlöster jedem gleichmässig zustehen sollten; auch sollten dieZölle gemeinsam sein; wegen Neu-Leiningen und der dort vonGräfin Eva ererbten Gefälle musste sich Philipp mit den 2anderen Brüdern noch abfinden.

Am 1. Febr. 1567 wurde unter den Brüdern unter Mit-wirkung des früheren Vormundes, Grafen Ludwig von Stolberg-Königstein, der sogenannte

Königsteiner Vertraggeschlossen 3 )- Mit Beibehalt der Übereinkunft von 1557 wurde

) Gümbel, Gesch. d. prot. Kirche der Pfalz, S. 67.

-) Gfr. Addidamenta zu den Peligions-gravamina v. 1721, FrankfurtA Heiascheidt, ad No. XXV.

3 ) Oberbronner Akten in Speyer, E 4287, (8 u. 9).

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