Druckschrift 
2 (1891)
Entstehung
Seite
126
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die aber Reinhart nicht anwenden wollte, da er die Belehnungals sein ihm zustehendes Recht" ansprach. Reinliart klagtenun hei Kaiser Maximilian und erwirkte auch einen für ihngünstigen Befehl an den Bischof. Dieser zeigte sich nun zurLeliensertheilung bereit, stellte aber so harte Bedingungen,dass Reinhart nicht darauf einging. Graf Emich VIII. machteauch 1508 bei Letzterem den friedlichen Versuch, mit in dieLehensgemeinschaft des wichtigen Neu-Leiningen zu kommen,indem er dem Grafen Reinliart für einen von dessenhöhnen eine Tochter zur Ehe anbot, was jedoch Reinliartabwies.

Während der langen Verhandlungen geriethen die Festungs-werke von Neu-Leiningen in schlechten Zustand. Da nunReinliart seinen noch nicht bestimmt abgethcilten Theil neubefestigen wollte, bat er den Kurfürsten Philipp v. d. Pfalz umBeistand. Auf dessen Veranlassung theilten unter ZustimmungReinharts und des Bischofs Ritter Hans Landschad von Stein-ach und Hans von Flörsheim am 13. Juli 1508 Stadt und BurgNeu-Leiningen, und bekam Reinhart die nördliche Hälfte derBurg; ausserdem fanden noch Festsetzungen über den Burg-frieden und die Instandhaltung der Aussenwerke statt. Von daan hatte das Leininger Hofgericht seinen Sitz in Neu-Leiningen,sowie ein Leininger und ein Wormser Amtmann. Reinhartfestigte seinen Burgtheil auf's Neue, während der Bischof, demnur an den Neu-Leininger Gefällen lag, seine Hälfte nur wenigoder gar nicht unterhielt. Reinliart klagte beim Kurfürsten1516, „wie dass Schloss und Stättlein an Thorn, Pfortten,iMauren, Zinnen und Graben verfall und zergehe, dass ihmeseinestheils hochbeschwerlich." Es kam hierauf 1516 zuHeidelberg folgender Vertrag zu Stande: Die Verträge von1468 und 1508 bestehen fort; der Churfürst erhält von Wormsdie Hälfte Neu-Leiningens als Lehen und reicht diese Hälfteweiter an den regierenden Grafen zu Leiningen-Westerhurg als