clie übrigen Theile der Grafschaft, mit den früher durch Lei-ningen vorbehaltenen geistlichen Lehen, auch die Auslösungder Pfandschaften und den Hof zu Ibertsheim und musste dieAbtragung sämmtlicher auf Graf Reinharts Gesammtantheilhaftenden Schulden übernehmen. Das eine Viertel, welchesfrüher den Grafen von Sponheim zustand, war auf Pfalz-Simmern vererbt worden, das es wieder an die Edeln vonHeppenheim für 1000 Gulden verpfändet hatte. Damit nunclie alte Stammfeste wieder ganz an das Haus käme, versprachder Pfalzgraf auf Ansinnen Reinharts, sich bei seinen Simmern-schen Vettern dafür zu verwenden und sagte sogar noch 400Gulden Zuschuss zu; doch überliess Pfalzgraf Johann vonSimmern das Alt-Leininger Viertel erst 9 Jahre später 1490mit Vorbehalt der Oeffnung und des Rückfalls an Reinhart.
1481 gestattete der Pfalzgraf auch dem Grafen Reinhart,so lange die Kaufsamme von 8000 fl. nicht abgetragen sei,jährlich 12 Fuder Wein Monsheimer Gewächses an den PfälzerZöllen von Oppenheim, Bacharach und Caub frei vorüberfahrenzu dürfen.
In der verheerenden bayrischen Fehde, 1504, war derKurfürst dem Hauptmann Elbert von Palant, der ihm 250Reiter zugeführt hatte, 8000 rheinische Gulden schuldig ge-worden, die er nicht bezahlen konnte. Graf Reinhart verschafftedem Kurfürsten dieselben 1 ) und Letzterer übergab ihm dafür1505 eine Hälfte von Neuleiningen, Schloss und Stadt,mit allem Zubehör, zu ewigem Erblehen, entband alle, diees anging, von ihren Eiden gegen Kurpfalz und wies sie anden neuen Herrn; und in eben demselben Jahre 1505 übergabder Kurfürst mit Genehmigung des Kaisers Max vom 21.
') Er entlehnte sie, wie die darüber vorhandenen Schuldbriefe dar-thun. Knoch, Westerb. Chronik I. S. 51.