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1486 zog er nach Brabant, 1488 mit dem Erzbiscliof nachFrankfurt und 1495 sowie 1505 zum römischen König nach Cöln.
War Graf Reinhart nicht auf Reisen oder Kriegszügen,so wohnte er meist in seiner eigentlichen Heimath, der Wester-burger Herrschaft; da sein Leiningensch.es Erbe schon vomLandgrafen Hesso her tief verschuldet, auch von seiner Re-sidenz Westerburg ziemlich abgelegen war, so verkaufte ereinen Theil der Leiningenschen Besitzungen 1 ) an denKurfürsten Philipp von der Pfalz für 8000 Goldgulden, bis zuderen Tilgung der Kurfürst jährlich zu Weihnachten 400 Gold-gulden zu zahlen sich verpflichtete 2 ). Nicht mit verkauft,sondern behalten wurden: Schloss Altleiningen, Seckenhausen,Hertlingshausen, Hochspeyer, Tiefenthal, Wattenheim, derNakter Hof und das „Hintergericht"; die Dörfer Quirnheim,Lautersheim, Bossweiler, Ebertsheim, Mertesheim, ferner dieeigenen Leute zu Rodenbach, die Orte Monsheim und Wachen-heim an der Pfrimm, nebst allem Zubehör, dann der Hof zuMainz und das Burglehen zu Niederolm. Der Kurfürst erhielt
') Aus dem Lehmann'schen Actennachlass in der Heidelberger Bibliothek,Ui'kunde v. Dinstag nach Misericordia 1481, worin er die Gründe angiebt, die ihnzu dem Verkaufe veranlassten: „nachdem ich die Zyt ich die Grauesohaft inn-gehabt vol erlernt vnd befunden han, was das Halbteyl derselben jerlichcn er-tragen mag vnd auch demnach bedacht, das mir nutzer wero jerlich ein lediggült, dafür zu nemen vnd angesehen das myner Herrschaft Westerburg entlegenist . . . ."
-) Dass der Kurfürst schon vorher sein Schuldner war, erhellt ans einem.Revers von 1480 im Cod. Germ. 2213 der Münchner kgl. Bibliothek, Band 63.p. 167 : „Reversale Reinharden Grafen von Lyningcn Herrn zu Westerburg undzu Schawenburg, auf 80 oberländische Gulden an dem Zoll zu Düsseldorff, be-kennt auch, dass der Hertzog ihrne vollkommene Bezahlung etc., gethan hat vonalle Korderungen etc., sowie er die von seinen Eltern und seiner selbst wegenvon alter Zeiten und Jahren bis auff Datum diese Brieffe als von seiner Herschafftzu Westerburg wegen . , . . zu fordern gehabt .... Eine ähnliche Quittungüber 80 Gulden findet sich daselbst aus dem Jahre 1513.