Druckschrift 
2 (1891)
Entstehung
Seite
118
Einzelbild herunterladen
 

— 118 —

ningen-Hartenburg dagegen einkam, nach erlangter Volljährig-keit sich an den Kaiser Friedrich III. wandte. Dieser hatteihm bereits 1472 zu Neustadt seine sämmtlichen Regalien,Lehen und Besitzungen confirmirt 1 ) und erneuerte HerrnReinhart ausdrücklich zu Cöln 30. September 1475 2 , durcheinen Gnadenbrief die alte landgräfliche Würde undden Titel, weiche seinem Grossoheim Hesso 1444 verliehenbezw. erneuert worden waren; auch wurde ihm in diesem Briefedas Recht, mit rothem Wachs zu siegeln, als Zeichen einesfürstlichen Prärogativs verliehen, und bediente sich Reinhartund seine Descendenz fortan immer dieses Rechtes. 1481sagte auch Churpfalz Herrn Reinhart das Recht zu,sich Graf zu Leiningen zu nennen. Von diesem Zeit-abschnitt an nannten er und seine Nachkommen sich stets:„Graf zu Leiningen-Westerburg, Herr zu Schaumburg,des heil. röm. Reichs Semperfrei" 3 ).

Reinhart IV. ist daher von nun an als „Reinhart I." zubezeichnen. Zu seinem Seelenheile bestätigte derselbe 1472 4 )die Schenkung seiner Grossmutter Margaretha, bestehend inder Pfarrei zu Monsheim an das Stift Cell; 1473 beauftragtund ermächtigt Reinhart den Pfarrer Phil. Krael zu Monsheim,über seine Kirche zu Gunsten des Stiftes Cell nach Gutdünkenzu verfügen 5 ).

') Original im Arohiv des Grafen K. E. zu Lein.-Westerburg.

2 ) Der Kaiser war hiozu um so eher bereit, als ihm im letzten burgun-dischen Kriege vom Westerburgor Hause Hilfe geleistet worden war; worin diesebestand, ist nicht näher bokannt. Kaiser Friedrichs Conlirmation von 147f> ist ineiner Copie im Archiv des Grafen K. E. zu Lein.-Westerburg. S. Chmel, Regest.Friedrichs IH. S. 679, No. 7014.

■') Ueber die Aenderung des Wappens siehe hinten im Capitel „Wappen."

4 ) Original im Archiv des Grafen K. E. zu Lein.-Westerburg.

ft ) Ebenda.