noch bestehende Gemeinschaft beider Familien. Gegen 1440kam die bereits seit 1436 bestehende Zwistigkeit zu heftigemAusbruch. Reinhart setzte seine Beschwerden gegen Runckelschriftlich auf und klagte in 34 Punkten 1 ), die Runckler aberwollten sich zu nichts verstehen, setzten den Brückenbau fortund behielten die Gefangenen in der Haft, so dass Reinliartgegen seine Wünsche ihm 1441.geradezu"die Fehde ankündigenmusstei die in der Folge für beide Theile viele Nachtheile
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brachte. Beide zogen ihre Bundesgenossen an sich, plünderten,mordeten und brannten einige Jahre hindurch und verwüstetensich gegenseitig ihre schönen Besitzungen. Um diesem GräuelEinhalt zu thun, erklärte Reinliart sich bereit, die Irrungenentweder vor dem Erzbischof von Cöln oder vor dem Land-grafen von Hessen auf gütlichem Wege abzumachen, und selbstder Erzbischof von Trier suchte den Dietrich von Runckel zurNachgiebigkeit zu bewegen, allein dieser wollte auf nichts ein-gehen; so entbrannte denn der Streit aufs Neue, bis sichendlich beide Theile 1443 zu einem friedlichen Tage nachMontabaur entschlossen und die Herren von Cronberg, Reiffer-scheid, Wied und Virneburg als Schiedsmänner annahmen. Dasich Runckel sehr hartnäckig zeigte, konnte man sich nichteinigen, und so zogen sich die Verhandlungen mehrere Jahrehin. Indess kam doch endlich 1447 ein Ritterspruch durchVermittlung des Grafen Friedrich von Leiningen-Dagsburg,des Schwiegervaters Reinharts, und des Contz Briurts vonEller zu Stande 2 ), wodurch wenigstens ein Ausgleich angebahnt
') Er klagte u. A., die Herren von Runckel hätten westerburger und schad-ecker TJnterthanen feindlich angefallen und einige derselben gefangen; auch wolltensie eine Brücke über die ihnen gemeinsam zustehende Lahn bauen, ausserdemhätten sie die Gemeinschaft zu Gemünden ohne Vorwissen des Stifts und derMitherrschaft an andere verpfändet etc.
-) Lehmann, Lyn. v. Westerb., Beil. No. 83, S. 240.