Druckschrift 
2 (1891)
Entstehung
Seite
20
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Grafen von Dietz erhalten solle, dagegen brauche Letzterer wegender in Odenheim verkauften Güter Siegfried IV. nicht ent-schädigen; betreff der Güter in Wecker aber musste er sichdem Ausspruche der Brüder Heinrich und Marquard zu Solmsunterwerfen 1 ).

Ebenso hatte er 1257 Streit mit seinen Vasallen vonLieben (oder Lubau?), die sich ihrer Runckehschen Ministeri-alität deshalb entziehen wollten, weil ihre Mutter Lyba einenfreien Adeligen geheirathet hatte. Die Sache wurde durchden Grafen von Solms und andere freie Edle dahin entschieden 2 ),Lyba und ihre Söhne und Brüder seien Hörige des Herrnvon Runckel, sie müssten sich daher zur Aussöhnung sofortnack Runckel begeben, wo nicht, so müssten ihre Bürgendafür eintreten, auch hätten sie an ihren Herrn 200 Markkölner Heller zu entrichten.

Als Zeugen finden wir ihn während der Zeit in einemErlasse des Erzbiscliofs Dietrich von Mainz, worin die Stiftungdes Klosters Marienstadt bestätigt wird.

Uebrigens hatte im Wesentlichen schon Siegfried III.theils durch die Tlieilung, theils und besonders aber dadurch,dass er von den runckler und westerburger BesitzungenMehreres in gemeinsamer Verwaltung gelassen, den Grund zulangwierigen Uneinigkeiten gelegt. Zwar stand Siegfried IV.mit seinem Bruder Theodorich selbst in einem guten Ver-hältnisse; kaum aber war dieser todt, als mit dessen SohneSiegfrid V. ein ernstlicher Hader ausbrach, der endlich einwirklich drohendes Aussehen bekam und sich zu immergrösserer Erbitterung entwickelte 3 ). Es handelte sich um diegemeinsamen Vasallen und Güter, und so müssten um 1256

') Knoeh, handschriftliche Westerburger Chronik.

s ) Urkunde siehe Lehmann, D. v, W., S. 114.

3 ) Kuoch's handschriftliche Chronik.