G, A. Hoffmmm, Rechtsnachfolger Reimami-Arnold's.
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Dresden, den 1. Januar 1849.
U. ?,
Mit tranerndeni Herzen bringe ich hiermit zu Ihrer teilnehmendenKenntniß, daß am 24. December vorigen Jahres mein theurer Freund,Herr Robert Reimann-Arnold, Mitbesitzer der Arnoldischcn Buchhand-lung in Dresden und Leipzig, nach langen, namenlosen Leiden in sanftemTode entschlafen ist.
Er folgte leider nur zu bald seinem ehrwürdigen Pflegevater, HerrnChristoph Arnold, ins Jenseits nach, und wenige Monden nur sollte esihm vergönnt sein, als Mitbesitzer an der Spitze des wohlrenommirten Ge-schäfts zu stehen, daß ihm fast ausschließlich seinen großen Aufschwung,seine Blüthe zu verdanken hat. Der deutsche Buchhandel hat in ihm einesseiner ausgezeichnetsten Mitglieder verloren.
Der letzte Wille des unvergeßlichen Dahingeschiedenen hat die obersteLeitung der beiden Buchhandlungen in meine Hände gelegt und mich zu seinemUniversalerben ernannt. Es wird daher fortan meine höchste und schönsteAufgabe sein, den allbekannten guten Ruf der Firma Arnold aufrecht zuerhalten und dauernd zu befestigen.
Seit fast neun Jahren Prokurist des Leipziger Hauses habe ich dieEhre, den meisten der Herren Collegen bereits bekannt zu sein, sowie ichauch meine Unterschrift als allgemein gekannt ansehen darf.
Mich und das mir anvertraute Geschäft Ihrem ferneren Wohlwollenempfehlend, verharre ich mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr
ganz ergebenerGustav Adolf Hoffmnnn.
G. A. Hoffmann war also Rechtsnachfolger Robert Rcimann-Arnold's.Dieser Letztere hatte nun seinem Erben, trotzdem ihm wohl bekannt seinmußte, daß Hoffmann nur ein bescheidenes Vermögen besaß und er selbstnur die Summe von 590 Thalern Hinterkassen hatte, in seinem letztenWillen aufgegeben, nicht weniger als 32,390 Thaler Legate auszuzahlen,was, wie man zugeben wird, unter solchen Umstünden geradezu unbegreif-lich war. Hoffmann, der wohl oder übel dieser Testamentsbestimmung