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Hundert Jahre Geschichte der Arnoldischen Buchhandlung zu Dresden von 1790 - 1890
Entstehung
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Arnoldische Schulstiftimg.

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Ausdrücken gegen Preußen und Rußland wendeten und entschieden Parteifür König Friedrich August nahmen, ohne aber auf Napoleon gut zusprechen zu sein. Im Generalgonvcrnementsblatt für Sachsen Nr. 15 von:6. Januar 1814 wird speciell diese Schrift selbstredend auf das Schärfsteverdammt, verboten wurde sie aber nicht.

In den stürmischen Septembertagen des Jahres 1830 berief ihn dieAchtung seiner Mitbürger mit zu den Männern, denen die Obhut derstädtischen Angelegenheiten anvertraut ward. Am 12. dieses Monats warnämlich ein großer Theil der Bürger und Einwohner Dresdens auf demGewandhause zusammengekommen und hatte zur Wahrung ihrer Rechtesieben Männer, welche das allgemeinste Vertraueil besaßen, zu ihren Ver-tretern und Vorsprechern ernannt. Es waren dies: Christoph Arnold,Banquier H. Egg, Advocat A. Th. Kuntze, Kaufmann P. R. Payer, Gemeinde-richter H. A. Nätzsch, Major Serre und Dr. macl. F. A. Struve. Indiesen sieben Männern ist der Ursprung der nachmaligen Communrepräsen-tanten, heute Stadtverordneten genannt, zu suchen. Von 18391342nahm Christoph Arnold das Ehrenamt eines Stadtverordneten selbst ein.Das lebhafte Interesse, welches er am Schulwesen nahm, veranlaßte ihnam 15. December 1838 an den damaligen Vorstand der Dresdner Stadt-verordneten, Advocat Tischer, folgendes Schreiben zu richten:Den Glauben,daß eine sorgfältige Erziehung auch das Bessere im Menschen hervorrufe,möchte ich gern bethätigen. Meinem Vermögen nach kann ich aber stattgroßer Capitalien gleichsam nur Zinsen dazu bestimmen, indem ich michhierdurch für mich und meine Erben anheischig mache, vom Jahre 1339 anjeder öffentlichen Schule in Dresden ohne Unterschied der Religion fürzwölf Thaler Bücher nach dem Ladenpreise unentgeltlich aus der Arnold'-schen Buchhandlung, so lange als solche in dem seitherigen Maße rechtlichbestehen wird, zu liefern.

Der jährliche Beitrag wird demnach 268 Thaler (bei damals bestehen-den 24 Schulen) sein und kann bis zu 304 Thaler ansteigen. Die Wahlder Schriften wird im Laufe jedes Jahres von dem betreffenden Schnldirectorgetroffen und von der desmaligen Schuldeputation genehmigt. Nur solcheSchriften, welche nach und nach fruchtbringende Schulbibliotheken bilden,keineswegs Schulbücher zur Verthcilnng an Kinder, sind in jener Auswahlbegriffen. Die einzige Bedingung ist alle und jede öffentliche Erwähnung

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