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Hundert Jahre Geschichte der Arnoldischen Buchhandlung zu Dresden von 1790 - 1890
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Streitigkeiten mit den Dresdner Buchhändlern,

daiire, um sagen zu können, er liefere Alles van Pirna aus, obgleich erdort gar kein offenes Geschäft habe, auch seine Packele nicht dorthin be-fördern lasse, sondern Alles hier empfange. Ferner wohne er auch nicht inPirna, sondern halte sich stets in Dresden ans und habe hier eine förm-liche Sortimentshandlnng errichtet. Weiter wird Arnold vorgeworfen,' daßer den alten Firmen einige Kunden dadurch entzogen habe, daß er sie ge-nöthigt, Bücher bei ihm zn kaufen, wo solche doch sonst von vielen Jahrenher gewohnt wären, ihren Bedarf bei den privilegirten Geschäften zn ent-nehmen und daß er ohnlängst erst gedruckte Zettel in alle Hänser verschickthabe, nach welchen er nicht nur seine Lesebibliothek, sondern auch seine übrigenDienste empfehle, ja sich sogar in dem Dresdner Anzeiger und in verschiedenenLeipziger Zeitungen öffentlich als Buchhändler in Dresden unterzeichne.Der Schluß der Beschwerdeschrift an den Rath gipfelt in dem Ersuchen,Arnold's Dresdner Waarenlager versiegeln zu lasse», weil er kein Sortimenthier führen dürfe, auch gerichtlich zn untersuchen, ob er in seinem Geschäfteblos Bücher für die Lescbibliothek, oder nebenher noch andere Werke, diezum eigentlichen Handel gehören, führe; ferner ihm anzubefehlen, seineBücherballen nicht mehr in Dresden zn lassen, sondern dahin zu schicken,wo er Buchhändler sein wolle, und zn verfügen, daß überhaupt alleSendungen, welche Arnold in Dresden empfange, nur im Beisein einesprivilegirten Buchhändlers geöffnet werden dürften, wodurch er sich ambesten von dem auf ihm lastenden Verdachte reinigen könne.

Auf diese geharnischte Eingabe blieb Arnold natürlich die Antwortnicht schuldig. Zunächst weist er den ihm gemachten Vorwarf des Ver-kaufs von Nachdruck zurück und macht sich anheischig, zu beweisen, daß dieihn anklagenden Buchhändler selbst ganz dieselben Bücher verkauft hättenwie er, ferner, daß es kein Gesetz gebe, welches den Buchhändlern in Pirnaverböte, an Kunden, welche in auswärtigen Orten, die selbst Buchhändlerhätten, wohnten, Bücher zu verkaufen.

Auf dieses hin erklärten die Dresdner Buchhändler, daß laut Privilegvom 22. September 1075, erneuert am 9. April 1710, nur die hiesigenBuchhändler allein offenen Buchhandel treiben, allerhand Bücher undSchriften führen und verkaufen dürften und zwar dergestalt, daß keinemAndern neben ihnen dergleichen Buchhandel allhier anzufangen und zutreiben verstattet sein solle.