Projekt zur Gründung eines Auctiousinstitutes für Kuustsachen. 31
Darauf machte Arnold am 26. April 1801 an den Kurfürst eineEingabe, deren Hauptpunkt dahin ging, daß er sagte: „das Privilegiumkönne sich doch soweit, wie behauptet, nicht ausdehnen lassen, denn dannwäre offenbar nicht nur jeder Bewohner Dresdens unbedingt gehalten, seinenBüchcrbedarf lediglich in den hiesigen Handlungen zu kaufen, sondern eswürden auch endlich alle Buchhändler in den sächsischen Staaten cessirenmüssen, weil sie durch ihren allenthalben verbreiteten Dcbit den Debit derDresdner Buchhändler gewissermaßen beeinträchtigten. Auf eine so uner-hörte Auslegung des Privilegiums aber, welche die gröbsten Bedrückungenarglistiger Buchhändler zum größten Nachtheil des Publikums begünstigenwürde, werde doch kaum Jemand Anspruch machen wollen.
Die tägliche Erfahrung lehre, daß namentlich Bücher aller Art vonLeipzig ohne Widerspruch hierher verschrieben würden; könne man denhiesigen Einwohnern nicht verwehren, auswärtige Bücherbestcllungen znmachen, dann wäre auch durchaus kein rechtlicher Grund vorhanden, daßsie solche nicht ebensogut bei seiner Handlung in Pirna als bei andern inLeipzig oder Frankfurt angesessenen Handlungen machen könnten." —
Alle diese wohlbegründeten Einwände nutzten aber nichts, die Be-schwerde Arnold's wurde am 23. Mai 1802 definitiv zurückgewiesen undihm ferneres Appclliren verboten. Auch wurde er zu 5 Thaler Strafewegen unbefugten Betreibens des Buchhandels, sowie zur Erstattung derUnkosten verurtheilt und ihm alles fernere Verschreiben roher Bücher beiebenmäßiger Confiscation untersagt.
Wie es scheint, hatte Arnold keine große Hoffnung auf einen glück-lichen AuSgang seines Processes, denn er versuchte uun in einen anderenGeschäftszweig hineinzukommen. Am 24. November 1801 machte er näm-lich eine Eingabe an den Kurfürsten, worin er bat, man möge ihm dochden öffentlichen Verkauf seiner Kunstvorräthe mittelst einiger von ihmselbst anzustellenden Versteigerungen gestatten, für diese Erlaubniß wolle ereine jährliche Abgabe von 20 Thalern zahlen. Hiermit hatte es folgendeBewandtnis;. Arnold hatte viele in dem oben erwähnten Kunstmuseumausgestellte Sachen für feste Rechnung übernommen. Dieselben wollte er mitanderen in seinem Besitze befindlichen Artikeln des Knnsthandels gern auf dievortheilhafteste Art los werden und dachte diesen Umstand zum Anfangeiner bleibenden Einrichtung von Knnstauctionen zu benutzen. Doch damit