Johann Ludwig.
Geboren am 8. Mai 1579, theilte er mit seinem oben ge-nannten Bruder, baute, da ihm eine Hofhaltung in Dürkheimin Folge des Vertrags von 1600 unmöglich gemacht war, einschönes und geräumiges Schloss zu Heidesheim, das er 1612bezog, führte in Gemeinschaft mit seinem Bruder die weiteroben beschriebene Fideicommiss- und Primogeniturordnung d.d. 20. Dec. 1613, bestätigt vom Kaiser 26. Mai 1614, ein undveräusserte 1614 die zur Burg Frankenstein gehörigen OrteAlbisheim, Morschheim, Rittersheim und Orbis an den GrafenLudwig von Nassau-Saarbrück. Graf Job. Ludwig ist auchder Erbauer der Erbgruft in der Kirche zu Mühlheim beiHeidesheim (1612).
In Bezug auf Lehnsangelegenheiten dürfte Folgendes vonInteresse sein. Vom 26. Oct. 1608 datiert der nach dem TodeEmichs des Jüngeren (XI.) für Johann Ludwig ertheilte Investi-turbrief und vom 10. Januar 1617 der Lehnbrief des BischofsLeopold von Strassburg für Johann Ludwig im eigenen undim Namen seines Bruders Philipp Georg 1 ). Im Jahre 1609bestätigt Bischof Eberhard von Speyer, Propst zu Weissenburg,dem Grafen Johann Ludwig und dessen Bruder Philipp Georg-gemeinsam die Weissenburger Lehen, welche Emich, nach ihmEngelhard, sodann Johann Heinrich und andere seiner Vor-fahren besessen, als Mannlehen. Diese Lehen wurden imJahre 1615 auch vom Kurfürsten Friedrich von der Pfalzbestätigt 2 ) und eben so die vorhin genannten Lehen 1617von Leopold von Oesterreich für Johann Ludwig, seinen Bruderund seine Vettern.
') Lünig, Spioil. saec. I. 426.
2 ) Auch in den Jahren 1559, 1565, 1578 und 1584 waren dieselben be-stätigt worden.