lautet: ..Demnach ihr wol wist, wyo das ich myt kleyderngefast hyn, das ich sunder nychts überigs von kleydern hab,das ich doch noch eyn kleyd nmest haben, nämlich ein nägel-farb damast mit schwarzem Sammt verbrempt: und nägelfarbSeidenatlas zum Wambs auch Sammt zu einem Vberzug zuHossen und Kuller; diese Sachen soll er machen lassen, aberdie Schneider sollen es ihm nicht verderben, wie sie das roth-sammtne und das schwarze Kleid verdorben hätten, und-dasich auch bey anderen Heren mecht besten (bestehen)." Dannsollte er ihm eine goldene Kette schicken „auf das ich auchAndern möcht geliehen (gleichen)"; er verlangt ferner nochGeld, da er nicht über 50 Fl. Vorrath habe; „Datum Münstermeinfeldt 2. tag februarius anno 57 (1557').
Nach Graf Emichs Testament sollten seine Töchter, ent-gegen den Verträgen, zu gleichen Theilen mit den Söhnenerben; doch wurde dies nach seinem Tode durch den Vormundund die (noch minorennen) Söhne abgestellt und dagegenbestimmt, die Töchter beider Linien müssten, gegen einestandesgemässe Aussteuer auf alles väterliche undmütterliche Erbe eidlich verzichten, und zwar auf solange, als von beiden Seiten noch männliche Sprossen vor-handen seien 2 ).
Emicli X. starb im Jahre 1593. Vermählt hatte er sich18. Febr. 1577 mit Ursula (Tochter des Georg von Fleckenstein,Herrn zu Daclistul, und der Wild- und Rheingräfin Margarethazu Kyrburg), geboren .1553 und gestorben 14. October 1595.
Aus dieser Ehe stammten 3 Söhne und 3 Töchter
1. Elisabeth, geboren am 6. Mai 1.586, gestorben am25. October 1623, vermählte sich am 9. Januar 1619 mit Graf
9 Eürstl. Lein. Geh.-Archiv 46. No. 8.
2 ) Der Vertrag, geschlossen zu Dürkheim am 19. März 1600. ward vomReichskammergericht zu Speyer bestätigt.