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stellte. Ihr Witthum ward auf Böhl, Igelheim und Hasselochverschrieben, wozu Kurfürst Ludwig IV. und Pfalzgraf Stephan(da diese Orte zur Gemeinschaft Falkenburg gehörten) imnämlichen Jahre ihre Einwilligung geben 1 ).
Uebrigens scheint in dieser Ehe viel Unfrieden geherrschtzu haben; Katharina verliess sogar ihren Gemahl böswillig undbeide Gatten lebten getrennt. Trotzdem verlangte sie ihrWitthum, und Schaffrits Vater hatte im Jahre 1232fdeshalbeine Verhandlung, worin ihr eine kleine Rente zugebilligtwurde; sie starb jedoch bald nachher, und Schafried, dessenLeben überhaupt nicht sehr glücklich gewesen zu sein scheint,vermählte sich nicht wieder. Sein Todesjahr ist nicht bekannt,doch weiss man, dass er ohne Kinder starb.
3. Bernhard, Graf von Leiningen und zu Dagsburg. 92Schon in den Jahren 1457 und 1459 genehmigt er für die Ge-meinde Bechtheim, und sodann wieder 1474 und 1479 für dieGemeinde Wallertheim Anleihen, welche dieselben machen, unddie Verschreibungen darüber; er heisst darin „Junker" und
Betracht kommen, da am 4. Juni bereits die Bestätigung des Heirathsvertragesertheilt wurde. S. die folgende Note.
9 Urkunde vom 4. Juni 1432, „Stephan von Gottes Gnaden Pfaltzgrauebv Bin .... Als der edel Graf Emicho von Lyningen vnser Hebe Neue (Neffe)den edlen Schaffried Grafen von Lyningen sinern Sone gegönnet und verhengethat, sine eheliche Hussfrauw of sine dru Teile der Dorft'er Hasselach, Bohel vndUglenheim .... zu bewidemerj nach Lute der Weddingesbriefe darüber sagende,ist vnser will und Verhenckniss, dass ir vnd uwer jeglicher besonder des obge-dachten Schaff'rit's Hussfrawen von solches Widdems den drei Teil wegen ....vnd vnserm Vierteil unschädlich halden, globen vnd sweren nach Lut derWiddums Briefe, als ferro Wirich von Homberg das auch heisset, der dann vnserTeil in Pandswise zu der Zeit inhat. Datum Zabern, 4. Juni (quarta teria postExaudi) 1432 . . . S. auch Kremer, Gesch. des Ardennischen Geschleohts II. 274:auch das Carlsruher pfälzische Copialbuch fol. 136. Die Eheverschreibung selbstist datiert Montag nach dem Sonntage da man singet Cantate A. D. 1432.