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und als Erkenntlichkeit hatten in der ersten Aufregung GrafEmich und seine Gemahlin dem Mainzer Erzstift alle ihreSchlösser und Lande aufgetragen und sie dann wieder zu Lehenempfangen 1 ). Dass Jofried 1407 noch am Leben war 2 ), istunbestreitbar, da er am 21. Mai dieses Jahres als „Dumprohstzu Mentze" nebst Eberhard Strumpein von Schwabheim, Ritter,und Niclas zum Stauben, Bürger zu Mentze, einen Streitzwischen Conrad Wecker, Abt, und dem Convent des KlostersOtterberg einerseits, und Hrn. Josten Messer von Oppenheimandererseits, schlichtet 3 ). Im Jahre 1396, als erwählter Erz-bischof, nennt er sich: „Electus" oder „Electus mogüntinus",und verspricht als solcher dem Mainzer Capitel die SchlösserLaineck, Clopp und Ehrenfels, Starkenburg und Wildenburg,und verschreibt „vmb bawung willen" der Geistlichkeit „alleThornoz (Thornutzung) vff Ernfelss" 4 ). Die Folgen der Ver-eitelung seiner Bestätigung als Erzbischof hatte besonders seinBruder Emich VI. zu tragen, wie wir bei diesem sehen werden.
Als Mainzer Dompröbst entscheidet Graf Joffrid von L In-ningen in der Eigenschaft als Schiedsrichter einen Streit zwischendem Raugrafen Kuno einerseits und dem Nicol. Pistoris (Prie-ster des Mainzer Sprengeis) mit Degenhard von Wilre undLaurencius Lerichin andererseits über die Pfarrkirche in Medders-heim; er bestätigt die Präsentation des Kuno, investiert ihnund verurtheilt den Nicolaus in die Kosten 5 ).
Aus den für die Aufnahme in das Erzstift erforderlichenAhnenproben bezeugt der Erzbischof Friedrich III. von Cöln,
') Dat. et act. Moguntie Sabbato ante festum Corporis Christi A. D. 1407.
4 ) Nach (1er offiziellen Geschlechtstafel des mediatisierten Hauses Leiningen.a ) Urkunden des Mainzer Erzstift« in der kgl, Bibl. zu München.
+ ) Datiert: — „Mayntz am Tage des h. Bischofs'Martin 1396." Mit anhän-genden Siegeln. Unter „Thornoz" ist wohl Thornutzung, Thorgefälle zu verstehn.
5 ) Mono, Zeitschrift für Oberrhein. XXIV. 215.