wandtsehaft" er anerkenne. 1 ) Für die ihm ausgesetzten grossenSummen und bis zu deren Ablösung sollen er und seine Nach-kommen die Landvogtei im Elsass nebst allen andern ihmzugewiesenen Gütern erblich innehaben 2 ), auch gab der Kaiserihm mit einem Einkommen von 400 Mk. die Stelle einesPropstes in Schleistadt. In einer kaiserlichen Urkunde von1313 wird ihm als Landvogt von Neuem gestattet, die in derLandvogtei Elsass gelegenen und verpfändeten Reichslehenauszulösen und in Besitz zu behalten, bis das Reich sie wiedervon ihm loskaufe 3 ). Da er in derselben nicht mehr „Hofmeister,"sondern „Landvogt des Elsass" genannt wird, so war er damalswohl schon aus Italien nach der Heimath zurückgekehrt. Alswirklicher Landesherr schloss er (sexto Idus April.) 1314 einSchutz- und Trutzbiindniss mit Erzbischof Peter von Mainz,wurde auch in die Verbindung, welche Bischof Balduin vonTrier und Peter von Mainz zu Gunsten des Königs Ludwigabschlössen, aufgenommen (oder vielmehr von der Feindschaftausgeschlossen 4 ).
Ueberhaupt treten die Leininger von jetzt an mehrfachals Landvögte im untern Elsass auf, nicht nur wegen ihrer nahenVerwandtschaft mit den Kaisern, sondern auch, und wohlhauptsächlich, weil sie zuverlässig, geistig befähigt, mächtigund tapfer, sowie geistvolleVDiplomaten und kühne Heerführerwaren, und namentlich, weil sie ihrer Grafschaft Dagsburg ivegenohnehin oft im Elsass sich aufhalten mussten.
Nach des Vaters Tode theilte er am 21. April und18. October 1317 und am 20. April 1318 mit seinem HalbbruderFriedrich V. und empfing dabei, nach den Festsetzungen der
') Dilectus consanguineus lioster, in quo sanguinis ydemptitatem agnoscimus.
-) Urk. d. d. Florenz, 4. Dec. 1312).
s ) Boehmer, Regesta 306; Schoepflin Als. dipl. 106, nr. 975.
4 ) Datum Bopardie, 26. die Aprilis A. D. 1315. "Wurf.wein, Subsid. dipl
I. 432.