längst eigene Würde wieder erneuer Rund bestätigt ward.Zugleich war darin ausgesprochen, dass Landgraf' Hesso heiStreitigkeiten nur vor das kaiserliche Hofgericht ge-zogen werden dürfe, so wie seine Unterthanen in Rechts-sachen allein ihrem Landesherrn unterworfen sein sollten.Seitdem nannte sich Hesso: Landgraf zu Leiningen undGraf zu Dagsburg, auch in seinem Siegel 1 ).
Von seinen Handlungen und Erlassen ist Folgendes zuberichten: Im Jahre 1435 belehnt er den Mathias von Lönin-gen mit dem neuleininger und noch andern Lehnstücken zuBockenheim etc. 2 ). - Im Jahre 1440 erhält Conrad von Roden-stein vom Landgraf Hesso von Leiningen ein Mannlehen zuFreinsheim und im Jahre 1442 Hermann von Rodenstein einBurglehen zu Dalsheim 8 ). — Im Jahre 1446 belehnt er den
Schaft zu Leiningen geerbt undbesesson habe, und der dieselbe nochin hat, kommen und geboren ist, und auch ein sonder Unterschied ist zwischenden Landgrafifen und Grafen zu Leiningen sein wir von selben Hessen — gebetenworden, dieselbe alte Landgraffschaft wieder zu erheben und mitmehreren Gnaden zu versehen. Des haben wir — dieselbe alte Landgraff-schaft wiederum erhoben und erneuert— also dass sie nun fiirbass hinin ihren Ehren, Namen und Würden, also daz sich der obgeii. Graf Hesso undnach ihm seine Erben, die die Landgraffschaft inne haben, fürbass Landgraffenschreiben und nennen und aller Ereiheit und Ehren sich recht gebrauchen, auchalle ihre Briefe mit rothem Wachs versiegeln mögen in zukünftigen ewigen Zeiten."S. Gründliche .Refutation des Westerburgischen Gegenberichts lit. A. p. 62;Chmel, Begesten König Friedrichs IV. p. 185. nr. 1827; auch Lünig, Spicil.saec. I. 395; dessen Reiohsarchiv XI. p. 84; auch Dr. W. Frank, die Landgraf-schaften des heil. röm. Reiches. - Wenn vor 1444 die Leininger Grafen sichnicht Landgrafen nannten, so erhellt doch schon aus dieser Urkunde, dasssie es thatsiichlich waren und dass die Urkunde ihren Fürstenstand nurvon Neuem bestätigte.
') Senckenberg, Medit. IV. 619.
2 ) Gegeben uff sonntag nach unser lieben frauentag visitat. A. D. 1435.Original auf Pergament, mit Siegel.
3 ) Archiv für Hess. Gesch. etc. XI. 599.
Brinckmeier, Leiningen. 10