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Beistand leisten 1 )- Und am 23. Aug. 1280 bestätigten Frie-drich III. und Emicho IV. von Leiningen mehreren Geistlichenihre Rechte in Osthofen 2 ).
Von seinem Vater war die Burg Hartenburg auf demEigenthum der Abtei Limburg a. d. Hardt erbaut, ohne dassderselbe dazu eine Genehmigung der Abtei eingeholt.Zwar erklärte er sich auf dem Krankenbette bereit, dieAbtei dafür zu entschädigen, hatte aber nichts Bestimmtesgeboten und war darüber hingestorben. Nach dem erfolgtenTode des Vaters holte Friedrich III. diese Versäumniss nach,und am Bartholomäustage 1249 ward zu Hartenburg (Har-tinberc 3 ) festgesetzt, dass gegen eine Ueberweisung von Ge-fällen das Haus Leiningen den Berg, auf welchem die Burgstand, nebst Wald und Thal als freies Eigenthum erhielt 4 ).In der auf diesen Vergleich bezüglichen Urkunde sind genaudie Localitäten und die Grenzen angegeben 5 ).
In einer späteren Urkunde vom 2. Juli 1270 bestätigtGraf Friedrich, im Begriff, eine Pilgerreise nach Jerusalem
') Und zwar fügt Hermannus Altahensis in Böhmer, Geschichtsquollen(Stuttgart 1845) p 203 hinzu: hec .coniuratio tarn a diotis comitibus quam a eivibus absque omni donatione pecunie plane est perfecta et eonfirmata.
-) Baur, Hessische Urkunden II. 305, die Siegel beider hängen an, sindaber beschädigt.
3 ) Beglaubigte Copie dieser lateinischen Urkunde (vom 24. Aug. 1249)befindet sich unter den von Strassburg neuerdings eingetauschten leininger Ur-kunden im Speyerer Kreisarchiv.
4 ) In "Widders Beschreibung der kurfürstlichen Pfalz tritt der Abt Volmarvon Limburg das Land, worauf Schloss Hartenburg erbaut war, dem GrafenFriedrich III. von Leiningen im Jahr 1249 ab. S. auch Würdtwein. Monast.palat. I. 106. nr. X.
5 ) Die Originalurkunde befindet sich in der Stadtbibliothek zu Trier; ichbenutzte eine beglaubigte Copie derselben, welche sich in dem Archive desGrafen K. E. zu Lein.-Vesterburg befindet. Yorgl. auch Würdtwein, Monast.palat. I. 106. Er verspricht darin dem Kloster: ,,octingenta maltera siliginis de