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1 (1890)
Entstehung
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Ihrem ältesten Sohne, Simon III., fielen ebenfalls nachdem Erbrechte von des Vaters Seite her die eigentlichenSaarbrückischen Güter zu, während ihr zweiter Sohn, Heinrich,dem geistlichen Stande angehörte (s. weiter oben). Die lei-ningensche Grafschaft erhielt ihr dritter Sohn, Friedrich II. 1 )und nebst derselben, aus der Saarbrücker Verlassenschaft, dieHerrschaft Hartenburg. Weil er der Erbauer der FesteHartenburg war, 2 ) nannte er sichHerr von Hartenburg",nahm aber, nachdem er von seiner Mutter die GrafschaftLeiningen geerbt, Namen und Wappen der alten Lei-ninger an und wurde der Gründer des aus saarbriieki-schem Stamme entsprossenen zweiten Hauses Leinin-gen. Schon hei Lebzeiten seines Oheims Friedrich I. (nachdem in einer Urkunde von 1220 enthaltenen Zeugnisse derWittwe des Grafen Friedrich 1.) nannte er sich einen Herrnvon Hartenburg. 3 )

i) Dass Friedlich II. u. Simon IV. von Saarbrück Brüder waren, beweistoine Urkunde von 1223, worin Ersterer den Letztern als seinen Bruder bezeich-net: ego Fridericus comes de Liningen rogatu et consilio dilecti fratris meiSymonis comitis de Sarbrucken.

-) Er erbaute sie schon bei Lebzeiten seines Vaters und zwar auf demleiningenscheu eigenen Erbe seiner Mutter, das ihr vermuthlich schon als Mitgiftgegeben war. Leider erbaute er sie auf einem Territorium, welches das KlosterLimburg als ihm zugehörig betrachtete. So lange der Graf, welcher Vogt dosgenannten Klosters war, lebte, erhob der Abt keine Keclamation. Als dem GrafenFriedrich aber auf dem Sterbebette die Absolution verweigert wurde, bis er diesgeordnet habe, gelobte er Entschädigung, die sein Sohn im Jahre 1249 dennauch gewährte. Die darauf bezügliche Urkunde findet man in Spach, Lettressur les Archives du Bas-Rhin. Strassb. 1861, nr. 8. Die Hartenburg war aufeinem Berge der Hardt erbaut, dicht an der Grenze seiner zukünftigenHerrschaft.

3 ) Orig. Nass. p. 261: dictus de Hartenburch.