Pag'enstecher' sclies
Familien - Stipendium.
Vorbemerkungen.
Der Stifter des „Pagenstecher'schen Familien - Stipendiums", vormals Herzoglich NassauischerGeheimrath, auch Staatsrath und Yicepräsident Herzoglicher Rechnungskammer, Andreas Alex-ander Pagenstecher zu Wiesbaden, hat mit Stiftungs - Urkunde vom 1. November 1835 einCapital von Dreizehn Tausend Gulden zu einer ewigen unveräusserlichen Stiftung unter der Be-nennung „Pagenstecher'sches Familien-Stipendium" in der Absicht hergegeben, damit die Zinsendavon zur Unterstützung seiner den wissenschaftlichen Studien sich widmenden Nachkommen ver-wandt werden sollten.
Er hat dabei unter Anderem Nachfolgendes bestimmt:
§ 2. „Zu dem Genüsse dieses Stipendiums sind meine Kinder, Enkel und deren fernere legitimeNachkommen zunächst berechtigt. Erst alsdann, wenn deren Nachkommenschaft männ-und weiblichen Geschlechts ganz aussterben sollte, können meine entfernteren Seiten-verwandten, namentlich zunächst die Nachkommen meines dahier verstorbenen Bruders,des Professors und Bibliothekars Pagenstecher, sodann die Nachkommen meiner ver-storbenen Schwester, der Gattin des Pfarrers Fuchs zu Ballersbach, solches in Anspruchnehmen. Mit diesen Beiden soll jedoch noch gleich berechtigt concurriren meiner ver-storbenen Gattin geliebter Bruder, der Doktor und Hofrath Albert Schenck in Siegenund dessen Nachkommenschaft.
§ 3. Obgleich nun diesem nach die Einkünfte hauptsächlich zur Unterstützung der sich denStudien widmenden Söhnen bestimmt ist, so sollen doch die Töchter, wenn solcheunverheirathet bleiben, nicht ganz davon ausgeschlossen sein. Sollten vielmehr eine odermehrere derselben sich in so dürftigen Umständen befinden, dass sie ohne Unterstützungnicht ihrem Stande und dem Stande ihrer Eltern gemäss nothdürftig leben können, sokann Herzogliche Landesregierung denselben eine Steuer auf längere Zeit, unter Berück-sichtigung der Kräfte des Fonds und des Bedürfnisses der wirklich Studirenden, bewilligen.
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