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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
Seite
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ofcn, ein Garheerd, worin sich ein großer eiserner Kupferlöschkcsscl befindet und 2 Wasser-räder; die Pcrtincnzien sind übrigens:

s,) das sogenannte Rosthaus mit 16 Raststätten,b) ein 24 Ellen langer Kohlenschuppen,e) ein dergleichen an der Mittagsseite,cl) zwei Schlackcnhälter,

s) drei Achtel Zlckcr Land und ein halber Acker Wiese zwischen Grimm und Gicne,I) ein Stück Land zum Schlackensturz zwischen dem Schlackcnhaltcr und demHüttengraben,

dem Hüttengraben oberhalb der Hütte,

Ir) ein Ouellmasser, die Blatteritschke genannt, nebst dazu gehörigen Gerinn

und Schleusen,i) eine Brücke über den Hüttengraben,

Ich dem Hüttenstollen, 340 Lachtern lang, nebst dazu gehörigen 19 Licht-löchern,

I) eine kleine Brücke über dem Leinung'schcn Fluthgraben,m) eine dergleichen größere über demselben Graben,ich eine Schleuse über dem Längefelder Graben,

«ch der Hüttenplatz.

Die Hütte ist übrigens verbunden, den Leinunger Fluthgraben in einem großenDistrikte theils allein, theils mit den andern Ackerbesitzern zu säubern.

Nach dem Hypothckenscheine sind durch einen Generaltagsbeschluß vom 23. Mai 1735dieser Hütte 2 Feuerungsgerechtigkeiten exel. des Garheerdes zugestanden worden,und soll selbiger hierauf aus den Leinung sehen Hölzern und aus den zunächst ge-legenen Gehauen 6 Schock Fuder Kohlen, 4 Schock Malter Ober- und 4 Schock MalterUnterholz erhalten. In der Folge ist hierüber zwischen der Lein- und Morung'schenGewerkschaft und den Mansfeld-, Eisleb.- u. Hettstädtischen Gewerkschaftenein Vergleich geschlossen worden, wodurch der erstern Gewerkschaft ein Theil derLeinungschen Forsten unter dem Namen von Forst- und Kohlengehaue, aus welchen ohn-gefähr das vorbemerktc Holzquantum jährlich zu haben gewesen, überlassen worden ist. DieserVergleich ist aber nicht eingetragen. Dieses Recht wird daher mit zur Hütte gehören.

XU. Eine Fundgrube in dem sogen. Haus- oder Schloßberge zu Morungen nebstXIII. einem Erbstollen mit allem Erbstollensrechte und Gerechtigkeiten samt denenWasserläuftcn und Gefällen auf Künste und Pochwerke, wie auch den hierzu bc-nöthigten Plätzen und Zubchörungen.

Außer diesen unbeweglichen Gegenständen sind noch 59 Nummern und Moventicn,die zu diesem Bergwerke gehören, an Kübeln, Brechstangen, Gewichten :c. mit Arrestbelegt, die sich in dem Arrestprotokolle näher verzeichnet befinden.

Durch eine Ordonnance des hiesigen Tribunals vom 10ten v. M. ist der ErsteAugust dieses Jahres, Vormittags, zum Subhastationstermine anberaumtund die Verkaufsbedingungen sowohl auf der Greste des hiesige» hochlöblichen Tribunals,als auch bei Unterzeichnetem jederzeit einzusehen, und ist die Summe von 8000 Rthlr.sächs. Geld iuel. 1500 Rthlr. Gold angeboten, welches hiermit zur öffentlichen Notizgebracht wird. Halle, den 12. Juni 1812.

Der Tribunalsprokurator Uekerstein.

Leider wurde in dem Kaufkontrakte durch die Bevollmächtigten die Ausnahmeeines die Holzgercchtigkeit betreffenden Passus gestattet, wonach die Hütte aus denEberstcin'schen Forsten das erforderliche Holz zum Verkohlen zu Spottpreisen zu fordernhatte. Dieser Passus gab Anlaß zu einem langjährigen Prozesse, der mit einem Ver-gleiche endigte, nach welchem der Gewerkschaft fast die Hälfte des prachtvollen Buchen-und Eichen-Waldes cigenthümlich abgetreten werden mußte (s. oben S. 297).