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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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werks- und Hütten-Angelegenheiten und der Erbschafts-Kassenvcrwaltung. Durch zu starkeFörderung und Schmelz-Operationen brachte er's jedoch dahin, daß am Ende die Kohlen-händler nicht mehr kreditirten und die Bergleute nicht mehr bezahlt werden konnten.Daß nach langer Zeit solcher Wirthschaft diese Ebersteinische Kupferhütte zc. für einenSpottpreis an die Eisleber Berggewerkschaft am I. Aug. 1812 verkauft werden mußte,ist oben S. 296 ausführlich erzählt.

Nr. 135. Gerichtlicher Werkauf des Lein- nnd Worung'schen Küttenwerks.

Auf Instanz der Knappschaft der Lein- und Morungischen Berg- und Hütten-werke, für welche der Tribunalsprokurator Keferstein als Anwalt handelt, ist unterm9. April eur. gedachtes Berg- und Hüttenwerk, welches einer Korporation der Lein-und Morungischen Gewerkschaft, den Herren v. Eberstcin, gehört, mit Arrest belegtund das Arrestprotokoll unter dem 13. April dein Gutsbesitzer Karl Friedrich Augustv.'Eberstein und unter dem 14. sj. m. an den Schichtmeister gedachten Werks, HerrnKrause insinuirt, auch ist dieses Arrest- und das Jnsinuationsdokument unter dem20. April in die rsspeelivs Jmmissions- und Transskriptionsregister inskribirt unddie Arrestanlegung durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht.

Dieses Werk liegt bei Leinungen im Kanton Wippra, Distrikt Halle, Departe-ment der Saale, und besteht nach dem Arrcstprotokolle und dem Hypothekenscheine desHerrn Bergsyndikus der Elbdivision aus folgenden Gegenständen:

I. einer Hüttenstätte oberhalb des Dorfes Groß-Leinungen samt Zubehör mit2 Radcwassern, gemuthet den 22. Nov. 1762. Die vormals auf dieser Hütten-stätte gestandene Schmelzhütte ist im Jahre 1730 in eine Ölmühle ver-wandelt, welche zwischen den Häusern des Müller und Kurrig liegt; die übrigenPertinenzien bestehen in:

a) einem Teiche oberhalb der Mühle, der Hüttenteich genannt, nebst einigendaran stehenden Weiden;

d) einer darüber belegenen ea. 5 Lachter langen und 2 Lachter breiten Wiesezwischen dem Teiche und dem Heidberge;

e) dem Hüttenplatz von aa. 19 Lachtern Länge und 15 Lachtern Breitezwischen den Wiesen des Kratz und der Leinung'schen Kirche;

II. einem tiefen Erdstollen an der Leine angesetzt nach dem Heiligenborner Revier,gemuthet den 12. Januar 1678;

III. 14 Lehne Feld am Heiligeuborne;

IV. 2 Lachter Feld in dem daran liegenden Felde am Kuhberge; desgleichen

V. 14 Lehne Feld am Heiligcnborne, von einem Bache zum andern; dgl.

VI. 8 Lehne Feld am Eichenberge, verliehen und bestätigt, so wie Nro. IV undV den 18. Dez. 1700;

VII. 4 Lehne Feld am Kirchberge an der Haynröder Grenze, verliehen und be-stätigt den 3. April 1702;

VlII. 10 Lehne Feld daselbst, verliehen und bestätigt den 11. Mai 1702;

IX. Ein Stollen samt dessen Gerechtigkeit über dem Heycke nach dem HelleneichnerRevier, verliehen und bestätigt den 28. Sept. 1705;

X. 40 Lehne Feld unter der Morungischen Gemeinde am, Mittelfelde zwischen demHüttengraben und Pfaffcnraine, ingleichen unter dem Öhmischen Berge, verliehenund bestätigt den 25. Jan. 1719;

XI. Eine Hüttenstätte am Leinunger Schloßgarten samt dazu nöthigen Plätzenzur Hüttenbedientenwohnung, Kohlenschuppen, Rosthaus und andern Bedürfnissen,wie auch die erforderlichen Wassergefälle und Graben nebst zwei Nadewaffern,verliehen und bestätigt den 14. Juli 1728;

Hierauf befindet sich eine ungangbare Kupferhütte; in dieser ist die Lohnstubenebst Behältnis daneben, eine Kupferkammer, eine Probirstube, 2 Kammern, ein Be-schickungsboden, ein gewölbter Keller, 2 hohe Öfen von nahe 20 Fuß hoch und ein Rost-