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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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natürlich auch in GeHofen, der alte Hammer erklärte sich bankerott, zahlte keinPachtgeld, er ließ die Ivirthschaft stehen, wir setzten einen Wirthschafter dahin undschrieben eine neue Verpachtung in den Blättern aus, der Termin war in Pall-hausen und siehe da, kein Mensch bot nur einen Pfennig. Ts wurde ein neuerTermin angesetzt, doch zuvor einigte sich Dein Vater mit Hannner. Die übrigenHerren Dlitbesitzer verlangten ihr Geld, aber keiner wußte, was es für Blühenund Sorgen herbei führte, was für saure Wege gemacht und unangenehme Briefegelesen werden mußten. Hierzu kam noch, daß Deines Vaters Sekretär Zimmer-mann, der auch Rechnungsführer von GeHofen war, sich erschoß, nachdem er dieRasse stark angegriffen hatte.

Den Domhof anlangend, so war derselbe in der Subhastation erstandenworden; da aus Halsstarrigkeit der Lehnskurie für die zur Behauptung des Gutesnöthigcn Kapitale keine Sicherheit gegeben werden konnte, so benutzte der Amts-fchösscr (Osterloh in Sangerhausen, da er selbst auf billigen Kauf des Gutes speku-lirte, unsere Verlegenheit und bewirkte durch Intriguen, daß ein Kapital nach deinandern? gekündigt wurde, so auch das auf Lcinungen stehende Hohenthal'sche. Nunverschaffte zwar derselbe Herr wieder Geld, aber gegen so hohe Zinsen, daß esnicht mehr zu ertragen war. Der Domhos wurde wieder verkauft, und es stelltesich hinterher heraus, daß ein Posten zweimal berechnet war, was einen neuenProzeß hervorrief.

Dies ist nur ein kleiner Abriß der damaligen schwere?? Verhältnisse, die Deinguter Vater treulich, redlich und umsichtig durchgemacht hat. Ts liest sich leicht,aber man muß es mit erlebt haben.

Mit vollendeten? elften Jahre der Geschäftsleitung, zu Johanni 1834, legteGustav dieselbe nieder und übertrug sie auf seinen Neffen W. A. Ernst v. Ebcrstein,dein er auch die Pachtung der zu??? Schlosse gehörigen Ökonomie abtrat. Und an?6. Januar 1835 verkaufte Gustav seinen ihn? mit p? cigcnthümlich zugehörigenAllodial-Antheil an dein Amte Groß-Leinungen mit Horla saint allen Zubc-hörungcn. Rechte??, Forsten und allen denjenigen Grundstücken und Nutzungen, welchebis dahin zu dem Allodialvermögcn der Eberstein-Dillcnburger Branche gehört hatten,an seinen eben genannten Neffen Ernst.

Nr. 120. Gutachten des Justiz - Kommissars Witke über die Gültigkeit derWestimmungeu des Dertrags vom 13. Juli 1718.

An? 24. Okt. 1717 verstarb der Oberstwackstmeister und Berghauptmann ChristianLudwig v. Ebcrstein mit Hinterlassung mehrerer Güter, wozu unter andern die Allodial-gütcr VkiimuA-au und llloruu^ku gehörten. Die sieben Söhne desselben schlössenunterm 13. Juli 1718 einen Erbvergleich, in welchem sie die verschiedenen Besitzungenihres Vaters unter sich nach den? Lose vcrtheilteu und dabei sub 11 des gedachtenRezessesfür sich und ihre Lehnsfolgcr, Erben und Erbnehmcr" festsetzten:daß, ivcnnjemand unter ihnen siebe?? sich anderweitig bessern Vortheil schaffen könne, und um des-willen oder aus andern Ursachen das ihm zugefallene Thcil verkaufen ivolle, so sollteer seinen Brüdern Ein Jahr vorher solches anzeigen, der binnen Hz Jahreszeit sichresolvircn soll, ob er solches vor den Preis, wie es in den Anschlägen steht (als welchereil? beständiges Fundament unter ihnen, nicht aber gegen Fremde, sein und civig ver-bleiben solle) kxel. der erweislichen Meliorationen gegen baare Bezahlung annehmenwolle. Nach welchem halben Jahres-Vcrfluß die übrigen Herren Brüder auch eil? halbesJahr zu delibriren haben, ob jemand es kaufen will; nach dessen fruchtloser Endigungaber soll eil? jeder Macht habe??, das Seine, an wen er will und ivie hoch er will, zuverkaufen".

Gegenwärtig befinden sich die Güter Leinungen und Morungen in dein Besitzeder Kinder rasp. Kindeskindcr des damaligen Annchincrs und theilen sich hiernach7 Linien in die Rcvenüen von Lcinungen und Morungen.