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V» dein Hofrath. Und endlich wurde dem Hofrath das Wicdcrcinlösungsrcchlvon Rötha allein überlassen.
Der Hofrath nahm nun in Horla ökonomische Abänderungen vor, er separirtedie Zinsen und verpachtete die Herrschaft!. Ökonomie unter sehr vorthcilhaftcn Bedingungenan die Gemeinde zu Horla. Die Ernten waren der schlechten Beartung ungeachtet außer-ordentlich gut. Als er 1792 Horla zu bcwirthschaften anfing, unterstützte ihn darinder Hüttcnschreiber Ehrenfried Weber und dessen Ehegattin, eine Tochter des Schicht-meisters Joh. Christian Barth, welcher 1761 den in meiner „Beigabe" enthaltenen Planvon Lcinnngen entworfen hat. Als Weber Ostern 1798 Faktor in Sangerhauscn wurde,mußte der Hofrath Wilhelm alle seine Horlaischcn Angelegenheiten durch den JägerChristian Bertram Ernst zu Horla verwalten und besorgen lassen.
Am 8. August 1791 trat der Hofrath v. Ebcrstein das Wiedcreinlösungsrcchtvon Rötha seinem Vetter Gottlob v. Eberstein auf Worringen unter der Bedingungab, daß ihm eine Remuneration von 2500 Thlrn. gezahlt und der Leinnnger Backhans-zins zu seiner Disposition überlassen würde.
Der Baron Gottlob behielt die von dem Major Wilhelm hinterlassenen 6000 Mfl.Lehn stamm auf Rötha und zahlte die an dem Wiedcrkaufsschillinge noch fehlenden1222 Mfl. 14 Gr. 4 Pf. an die gemeinschaftliche Erbschaftskasse.
Der Hauptmann Alb recht aus Groß-Leinungcn nahm diesen „Überrest des Rc-luitionöquanti" unter der Bedingung in Empfang, daß er denselben ans der Hütte inLcinnngen dcponircn könne. An dein oben genannten Tage hatten sich nämlich beiihrem Vetter Gottlob in Worringen die Hauptlcute Alb recht, Leopold undFriedrich aus Lei nun gen als Erben des Major Wilhelm eingefunden, um das Re-luitionsgeschäft zu realisircn.
Obgleich vermöge eines Protokolls v. 4. Okt. 1791 dem Baron Gottlob der Lehn-stamm des Major Wilhelm ans dem Vorwerke Rötha noch auf ein Jahr gegen4 pr. E. jährl. Zinsen überlassen worden war, versprach er dennoch, die Anthcile, welcheseine Vettern: die Gebrüder Leopold und Albrecht, dann Wolf Heinrich und seine,Gottlob's, Brüder: Hauptmann Friedrich und Major Wilhelm v. Ebcrstein an demgenannten Lehnstamme hatten, jährlich mit 5 pr. Et. zu verzinsen:
Nr. 115.
Zu wissen denen es zu wissen nöthig. Demnach wegen Wiedereinlösnng desVorwerks Rötha und dessen ?srtinkntiöir, des einen Viertels des Lein- und Morungi-schen Amtsforstcs, soviel die Kohlholznutzung überhaupt betrifft, des Hrrnrts der Hohenund Niedern Jagd und des Ertrags des Lohnbrods zur freien Hälfte aus dem Back-Hause zu Lcinnngen seit dem Jahre 1775 villci-cutien vsntiliret worden und solche amEnde dahin ausgeschlagen sind, daß ans die Abtretung des Vorwerks Rötha und dessenEart.iireirtisir cum fructibus psrccptis von Seiten derer Herren Erben des seligen HerrnNujor Wilhelm'S v. Eberstein an die busrsäcs csssionurios des seligen HerrnGrafen Fricdrich's von Eberstein rechtskräftig erkannt worden: So hat sich jedochdiese nur gedachte Wiedereinlösnng des Vorwerks Rötha und dessen l?ertiucntiku dadurchverzögert, daß, weil die gräfl. Ebcrstein. basrsckss csssiouurii, der Herr Hof- undckustiticu-Rath Freiherr von Eberstein genannt von Büring und dessen Geschwister,sich darüber, wer unter ihnen dieses jus relusucli sxsrcireu solle, nicht vereinigen können.
Indern aber nunmehro nach Maßgebung des unterin 6. ^.UAUst n. c. an dieHerren Freiherren von Eberstein Ncuhäusischer Linie von denen Herrn Erben des weil.Herrn Obristen Freiherr» von Eberstcin erlassenen Xctiücutious-SchrcibcnS vorn ge-dachtes jus uctlvum relusucki des Vorwerks Rötha und dessen Zubehörs dein HerrnHof- und ckustitieu-Rathe Herrn Wilhelm Frcihcrrn von Eberstein genannt von Büringan seinen (von seinem) jüngern Herrn Bruder dem Herrn Kammer- und Forst-^sscssorHerrn Karl Friedrich August Frcihcrrn von Eberstein alleine ccckiret und überlassenworden: So hat der Herr Hof- und ckustiticu-Rath Herr Wilhelm Freiherr von Eber-stein genannt von Büring in mehrerer Erwägung verschiedener bereits im Jahre 1786