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auch wiedcrkäuflichen Inhaber» der Graft. Mansfeld Ämter Morungen und Leinungen,ich nicht alleine vor meine von Gott fürgesetzte Obrigkeit gebührende Hsspset und Ge-horsam leisten, in keine Wegen widersetzig erzeigen, sondern jederzeit getreu, hold undgewärtig sein, Dero Bestes suchen, Schaden verhüten, die Zinsen und was ich zu gebenschuldig zu rechter Zeit abgeben und in Summa alles thun und verrichten will, waseinem getreuen Unterthanen zu thun oblieget und gebühret, so wahr mir Gott helfe durchJesum Christum ic. (Amts-Protokoll- und Handelsbuch, Bl. 131).
Der „Vorsteher-Eid" lautete:
Ihr sollet geloben und schwören, daß ihr dein Wohlgebornen Herrn, Herrn ErnstAlbrecht von Ebersteinen :c., ClönsralFeldmarschalchLieutenant ic., als hiesiges AmtsInhabern, und derer Beamten jederzeit gehorsam, getreu und dienstwärtig sein, sowohldes Amts als der Gemeinde Nutz und Frommen nach eurem besten Vermögen schaffenund befördern, dargegen allen Schaden und Nachtheil verhüten und abwenden helfenwollet; auch, da euch etwas aus dem Amte, es sei schriftlich oder mündlichen, anbefohlenwird, mit besonderem Fleiße bestellen und uf Erfodern ohne sonderbare Ehehaft wederzu Tag oder Nacht nicht außen bleiben und, so es begehret, nebenst den Beamten oderLandrichter nach eurem besten Verstände die irrigen und streitigen Sachen unter denParteien entscheiden helfen, und den Armen als den Reichen gleich Recht mittheilen undin deme weder Gunst, Gabe, Freundschaft noch Feindschaft ansehen wollet und sollet, sowahr euch Gott und Christus helfen soll :c.
Der „Bauherrn-Eid" lautete:
Ihr sollet geloben und schwören, daß ihr in eurem ufgetragenen Bauherrn-Amteeuch getreulich, fleißig und unverdrossen erweisen, der Gemeinde ihre Gemein-Häuser,Äcker und Wiesen in Acht nehmen und daß sie, sowohln auch Wege und Steige, zurechter Zeit gebessert und erhalten, über die Einnahme, so ihr wegen der Gemeinde unterHänden, richtige Rechnung geführet, darinnen nichts untergeschlagen und unnöthige Unkosten verhütet werden möchten, auch was euch von dem Amte als denen Vorstehernanbefohlen wird, aufs Genaueste und Fleißigste bestellen und euch also, wie ihr es der-maleinsten an jenem Tage zu verantworten gedenket, jederzeit erzeigen wollet zc.
Wenn denn beiderseits, Vorsteher und Bauherren, gedenket, solches zu halten unddemselben nachzukommen, als wollet ihr mit aufgehobenen Fingern zu Gott schwören:Alles, was mir itzo fürgelesen und angezeiget worden und ich wohl verstanden, demewill ich getreulich und allenthalben gehorsamlich nachkommen, als wahr mir Gott helfeund ich gedenke selig zu werden.
Von den Vorstehern haben geschworen: Balzer Sander, Andres Wien undNikol Schobiß; weil die andern drei, als Michael Oberländer, Gabriel Rothe undHans Lieb au allbereit vor diesen ihre Pflicht abgeleget.
Von den Bauherren haben geschworen alle, als David Rüdiger, HanS Teutzsch,Michael Herzau, Thomas Völcker, Valtin Weißbart und Balzer Schreiber (Amts-zc. Buch v. 1654, Bl. 320 ff.).
In das angeführte Amtsbuch ist auch ein Originalbrief Georg Thilo's v. Werthern(geb. 28. Juni 1595 zu Beichlingen, ch 18. März 1663 zu Brücken), Stifters derBrücken'schen Linie, an E. A. v. E. v. 20. Sept. 1655 eingeheftet. Derselbe lautet:
Nr. gZ pr-reseiN. «teil 21. 7t>r. ao. 1675.
Röm. Kayß. Mayth. Hochbestalter AriegesRath und GeneralfeldMarschaU Lieutenant,HochwohlGdelgeborner, Gestrenger und GroßDIanvester, insonders hochgeehrterHerr. Demselben sind ineine vermögende Dienste willig bevor, Wiewohl den HerrnGeneralLieüt^ Zch ungern behellige; So Aan Och doch uf meiner Lehen- und Zinß-Leüthe Zu Großen Leinungen ansuchen nicht vorbey, indeine nach inhalts dercopeylichen Leylage von Deßelben AmbtsBedienten meine zum Ghurfürstl. Lehenvermöge gnädigsten Lehenbrieffs gehörende freye Siedelhöefe dienstbeschwehrlich ange-halten werden wollen. Nun aber angezogene Höese hiebevorn nie in Gräffl. und