Druckschrift 
Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
Seite
157
Einzelbild herunterladen
 

— 157 —

Hand ausgeantworteten Anschlags mit N. 17 siAnirst das Amte in selbigem Standesich nicht befindet lind solche vkckeoba, vorhanden seind, wie aus der Beilage N. 18mit mehrern zu ersehen, sondern auch mit den: Gute Neuhaus und Paßbruchden Herrn 6su, FeldM, vielmehr lusäiret hat, indeme sein, des von Bocken,Vater Sel. erwähntes Gut, da noch alle Gebäude, als Wohnhaus, Scheune, Ställe,Schäferei und anderes alles in der Höhe und gutem Stande, alle die Äcker auchin behöriger Arte gewesen, cum Inventurro besage hiebet befindlicher mit N. 19bemerkter Abschrift des mit Kasparn von Kotwitz Sel. darüber aufgerichteten Kauf-(lontr-uets nur vor 4400 Rthlr. erkaufet, dahingegen aber selbiges Gut, da dasWohnhaus, Scheune, Schäferei und alle Ställe (bis auf einen, welchen der von Bockvon dem noch gesunden Holze, so an denen eingefallenen und zum Theil vollendcs ein-gerissenen Gebäuden noch übrig gewesen, bauen lassen) danieder gelegen, die Acker alle,ausgenommen etwa 20 Acker, die der von Bock mit Habcrn zu bestellen pflegen, lehdeund über und über mit starken Bürken bewachsen waren ohene einiges Iirverrtur-ium deinHrn. Gen. FeldM. vor 4000 Rthlr. angeschmieret worden, Dahero der Hr. Feld-Marschall gegen den von Bock sich vielmehr einer lussio zu beklagen hat, so man,daferne Bockischer ^ckvoautus im löblich. ^ppöllutionsGerichte wiederum etwas voneiniger luesio gedenken und movircn sollte, ihme hinwieder die an dein Amte widerden vorangczogcnen Anschlag und bei dem Gute Paßbruch befindliche lussic» entgegensetzen kann.

So ist 23) genugsam aus beigefügter Abschrift sul) R. 20 des von Bock demHrn. Gen: FcldMarschalln bei Hrn. Hermann Ludwigen Spiegeln zum Deßenbcrgnacher Holstein gesandten ResoluticmsPuukten abzunehmen, wie er mit seinen l-reckit-orsueinig sein müsse und wider den Hrn. FcldMarschalln unter einem Hütlein init einanderspielen. Dargcgen 24) der Hr. FeldMarschall, besage beikommender Kopei mit R. 21bezeichnet, sich hinwieder heraus gelassen und erbötig gemachet, dahero auf Seiten desHrn. FcldMarschalln es gar nicht gemangelt, und da der von Bock mit dem von Tauben-heim, wie die vorgcdachte Beilagen R. 4 an Tage geben, auch andern Llrsckiborn nichtalso eolluckirct, selbige seinem theuren Revers und denen beigelegten Schreiben R. 15gemäß bezahlet und dein Hrn. FeldMarschall seiner Schuldigkeit nach geruhige Posseßverschaffet hätte, wären die rückständige Kaufgelder auch vorlängsten richtig gemachetworden. Bei solcher Beschaffenheit der Sachen aber wird der Hr. FeldMarschall vonniemanden zu verdenken sein, daß er mit gänzlicher Auszahlung der letzten RerminsGelderzu seiner desto bessern Vorsicherung, weiln man so gar gefährlich mit ihme umgegangen,bis dato eingehalten, und hat man bei solchen des von Bocken ckolosen Beginnen lindals er dem Hrn. FeldMarschalln den getroffenen Kauf nicht zu halten vermag noch be-gehrens ist, um Wiederersetznng auch aller Schäden, Unkosten und Ungelegenheiten eiferigstanzuhalten und darauf zu dringen.

Was der von Bock vor Lreckit-ores in solchem Oonoursu im Oberaufseher-Amteangegeben, vermeldet beigelegte Lpeeilloackion mit R. 22 si^niret, und was es vor eineBeschaffenheit mit ieglichcm derselben hat, absonderlich aber des von Hacken Schuld halberaus darneben GeHeften mit mehrern zu ersehen ist, dabei hingegen uotiret, dieser Lcm-cmrsus ist vom löbl. Obcraufseher-Amt durch öffentliche Anschlagung der Lütutioneu indreier Hrn. Lande noch zur Zeit nicht kund gethan und also der Rechte mockus zuproeeckiren übergangen worden.

Wie ans den ckuclieia1^.etsn, deren sich zu bedienen sein wird, um Taubenheim'sund anderer Interessenten Runckumentsn daraus zu erfahren, mit mehrern zu ersehenstehet. Des Hrn. FeldM. Rxeell. seind des Erbictens, dem von Bock besage Ihresausgeantworteteu Reverses in allem die Rvietion und Gewähr zu leisten, der von Bockaber, als welcher die dreäitores zu solchem dononrs aufgcwügelt und kaum 3 Wochennach getroffenen und verschriebenem (lontruet nebcnst dein von Taubenheim dahin ge-trachtet, wie sie solchen besage der Beilagen IT 4 wieder umstoßen und S. RxesII.darvon abbringen möchten, und dahero am ersten gebrochen hat, der thue es zuvorderist,leiste die theuer versprochene Gewähr wider seine tlreäitores, bezahle dieselbe und ver-