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Danid g. z. Mansfeldt.
vnnd neben Bnns Grassel, Bauick zue Rlansfcldt Iohan Eugelcke, ^ Ich,(Katharina gebornc von Ilten, abgedachtes Iohan 5t atzen de Rasche seligen Inachgelaßenc witbe, Nebenst ineine,n verordenten kriegischen Vormunden ^ HerrnBoetor P>etro Rittern, Gräfflichcn Rlansseldischen Raht zue Eislebcn, ^ wie auchIch, IBülbrant Georg Bock von IVülffingen, als init Inlarsssirber vnndSachvorwanter, ncbens Heinrich Barth zue Aelbra als Zeügenn an diese Bor-schreibung Vnserc Gräfflichc, Adeliche vnnd raspeotiue anerErbte jdetzschafftc jwißendlich hangen laßenn Bund Bnns nebenst ihnen mit eigenen Händen vnter- ^schrieben.
Geschehen Dinstags in den Gstern Bach Ehristi vnsers Eini- ^ gen Erlösersvnd Seligmachers gnadenreichen Geburth in. Eintausend Sechs j hundert Brey vnndZrvantzigstem Jahre.
Friedrrich Christoff
g. v. H. zue iMansfeldt.
Caltlynil geborm von Illin wulbrannt grorg Sock
Iohan statz eÜascha u. selyger von MW.,gen mp.
nachgelaßm wytwen. ^
In bestetigter kricgischer Bormundtschafft wie abgedacht habe ich Bedras RitterII. ck. Boeder w. zu mehrer beglaubiegung Nebens incincr ^rau Eurandindiesen wiederkeusliegen Bondrued ,nitt handt Bndt Siegel mit vollenzogen, jedochmier vndt den meinigen vnschedlich.
Johannes Engelke mp. Heinricch Bartt m. hannth. Elias schröder mp.
Nun war durch das oben angeführte Rpt. v. 3. Juni 1622 den, de Rascha alleAlienation und Veränderung des Standes der Ämter L. u. M. verboten worden.Diese Handlung war daher Null und nichtig. Auch wurde, weil die Gebr. v. Hoymschon am 26. Nov. 1622 ihre Revokation angebracht, der Konsens dazu abgeschlagen,dessen die Grafen Friedr. Christoph und David, Rascha's Witwe und ihr Sohn Wilibr.Georg Bock v. W. p. Rpt. vom 10. Sept. 1623 beschicken und zur Rechtfertigungbeim Appcllations - Gerichte verwiesen, oder, wie es damals hieß, an Unfern Hof ge-zogen wurden. Denselben Bescheid erhielten die v. Hoym x. Rpt. v. 11. Sept. 1623(f. oben S. 139). Die Rascha'sche Witwe und ihr Sohn wurden aber dem Konsensev. 19. Dez. 1621 gemäß in ihrem Besitze auch jetzt noch geschützt.
Zwischen Mutter und Sohn waren Differenzen entstanden. Wilbrand Georg B.v. W., der die Hälfte Geld zu Siegfried's v. Hoym Befriedigung hergegeben, fordertevon seiner Mutter 30 181 sl., und sie trat ihm ihr Vz Theil an dem Hause Morungenzu seinem Hz Theil, das er von seinem Onkel Joachim erhalten, ab lt. Vergl. el. ck.Eislebcn, 20. Aug. 1623, welcher am 24. Nov. sj. vi. von der Landcs-Reg. konfirmirtwurde. Die Ämter Lcinungcn und Morungen besaß sonach seit 1623 nach seines Stief-vaters Joh. Statz de Rascha Tode
Wilbrand Georg Bock von Wülfingen
auf Eitz und Gronau, Domherr zu Naumburg, welcher zur Hcrbeischaffung des an seineMutter zu zahlenden Kaufgcldes von dem Br. Ludwig Wießcnhafern zu Hildeshcin,2000 Thlr. erborgte. Er erwarb das anhaltischc Lchngut Paßbruch nebst Jnvcnt.käuflich wieder von Kaspar v. Kockwitz für 4400 Thlr. Die Paßbruchcr Gebäude undÄcker waren damals alle in gutem Stande. Übrigens fing er seinen Besitz gleich mitvielen Schulden an. Das Vorwerk Morungen räumte er 1623 mit Oberaufschcr-Amts-Konsens für 2300 Thlr. dem Hans Christoph v. Haacke zu Sundhausen zu»,Nießbrauchs ein und ließ den Brauhandel eingehen. Am 26. Nov. 1629 hatte er anHeinrich Heidemann die Ländern von Leinungen, Morungen und Horla auf 9 Jahreverpachtet. Der Pachtkontrakt wurde auch an, 10. Mai 1630 konfirmirt, allein derPacht dauerte nur bis Johanni 1632, da sie uneins geworden und Heidcmann wcgge-