Druckschrift 
Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
Seite
124
Einzelbild herunterladen
 

124

1539 am Tage Irium rsxum verlieh mit Bewilligung des Grafen Gebhard derGraf Philips zu M. das Backhaus im Fleck Venningen mit aller Gerechtigkeit undden Diensten, welche die Leinuugcr zum Baekhause zu thnn schuldig waren, rmd einerBaustätte daran an seinen Untcrthan Andreas Wagcnscheibc zu Horla, welcherdagegen sein von dem Grafen Philipp II. zu Lehn rührendes Freigut zu Horladem eben genannten Grafen erblich zustellte. Es sollte hinfort niemanden: im FleckLcinungcn gestattet werden, andere Backöfen zu bauen.

Die Amtsgebäude in Lcinungcn befanden sich jetzt in einem viel besseren Zustande,als die in Worringen; denn das Schloß daselbst war damals schon eingefallen und esmußte auf dem Vorwerke Haus gehalten werden. Deshalb verlegte Graf Philipp II.das Amt, d. i. loeus Mieii, von Worringen nach Lcinungcn. Sein Amtmann(Voigt) war Michael v. Sulzbach, der schon bei Graf Gebhard VII. Amtmann zuWorringen gewesen war.

1541 erhielt Michael von Sulzbach den erbetenen Abschied, und Graf Philipp II.hielt um diese Zeit zwei Jahre lang zu Leinungen Hof. Zu Ostern 1541 wurde Georgvon Kannewurf von Bornstedt aus zum Amtmann bestellt, der sich aber selbst nichtin Leinungen aufhielt, sondern einen Schösser Benedikt hinschickte, der jedoch um Lurklici-lomusi ch. gl. weglief, worauf wiederum Michael v. Sulzbach Amtmann zu Leinungenwurde rind es bis Ostern 1545 blieb. Zu dieser Zeit ersetzte seine Stelle der Bau-meister zu Bornstedt Hans v. Helldorff. Zu IZMii 1546 kam Friedrich Goti-sch alck aus dein Amte Arnstein ins Amt Worringen, Helldorff blieb aber neben ihmAmtmann bis Ostern 1554. Da wurde Adam v. Vaumbnch Amtmann und Goti-sch alck Schösser. Dieser Fricdr. Gottschalck hat vom Dienstag n. LZiclii 1546 bis15 84 sehr viele die Ämter L. und M. betreffende Nachrichten aufgeschrieben. DasOriginal hat sich noch 1803 im Ebcrstein'schcn Familicnarchive zu Groß-Lcinungen be-funden. Leider besitze ich aus diesem Aufsätze, den Gottschalck mit so genauen Be-merkungen versehen hatte, nur Auszüge.

Der erste evangelische Pfarrer zu Leinungen war Johann Kolbenach, der1527 Donnerstag n. Ichnplum. von GeHofen kam. Auf der dicht neben der Pfarregelegenen Vikarci war Johann Malzan, der die Pfarre zu Wonnigen bis zu seinem1530 Sonnt, n. Galli erfolgten Tode besorgte. Von da ab mußte auf Anordnung desGrafen Gebhard zu M. der Pfarrer Kolbenach auch die Pfarre zu Morungcn init ver-sehen. Letzterer starb 30. Okt. 1559 zu Sangerhausen, wohin er Tags zuvor zu einerHochzeit gefahren war. Sein Nachfolger war N. Georg Bieber, eines SeifensiedersSohn aus Eisleben.

1562 in den vier heil. Osterfeiertagen überließen Hans Georg I., PeterErnst I., Hans Albrccht, Hans Hoycr II. und Hans Ernst I. Grafen zu Mausfcld,Gebrüder (Söhne des Grafen Ernst II.), mit Vollwort der Vormünder des GrafenBruno II. (Philipp's II. Sohn) ihrebeiden Ämter Lcinungcn und Worringen samtden Furwerkcn daselbst mit allen ihren Nutzungen und Zubchörungcn" für 13 000 Thalerund 13 000 Goldgulden an Ascha von Holla und Ludolf vou Bortfeld, Gcbhard'sSohn, wiederkäuflich auf 12 Jahre:

Nr. 57.Wiederkäust zwischen dehnen K. Grasten zu manssel'd, Asche von Kossenund Ludokph von Wortfeld. 1562."

Wir Hannsgeorge, Peter Ernnst, Hanns Albrccht, Hanns Hoher vnnd HannsErnnst, gebrudere Grauen» vnnd Hernn zu RIannsfeldt, Gdle Hernn zu Heldrungenn re.,Vor virus, vnnsere Grbenn Grbnhemenn vnnd sonnstenn Idermennigklichcnn Hirnritöffentlich bekennen» virndt thun kunth, Das ^ wir Inn betrachtunge vnnsers vnndvniiserer Herschafft nutze, fromenn vnnd bestenns mit zeitlichem guten vorbehalten:vnnd erwogenem Rath, auch mit vnnsers Jungem: Retterin: Grauem: BrnnennVormündern volwortt vnnd nachlassunge vorkanfft haben vnnd gegcnwertigk vor-keuffenn mit be- ^ willigunge des Lehennhernn, nemlich vnnsers gnedigstenn Hernndes Ghurfurstenn zu Sachsenn re., welche wir, bemelte Grauem:, vorpflichtet, zuwege