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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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Hierunter mögen nun die meinem Brndcr nnd nur von dem k. pr. Obcr-LnndcS-gcrichte zu Naumburg o. d. S. erthciltcn Lcgitinmtions-Attcstc folgen.

Nr. 44.Legitimations-Attest für den Königlichen Ingenienr-HM'mier-Lieute-nant Lonis Iserdinand Ireiherrn von Kvcrstcin zn Stettin und MoritzLeberecht Isreiherrn von Kberstein zn Stettin."

Es wird hiermit attcstirt, daß der Königliche Ingenieur-Premier-LieutenantLouis Ferdinand Freiherr von Eberstein zu Stettin, geboren am f6. Ja-nuar s826 und Moritz Leberecht Freiherr von Eberstein, geboren am 27. Sep-tember s327, nach dem am 7. Januar f85^ zu Nordhauscn erfolgten Ablebenihres Vaters, des Königlichen Preußischen Majors a. IX Gustav Adolph Freiherrvon Eberslein, ihr Successionsrecht jeder zu seiner Kate in die dem Verstorbenenzugehörig gewesenen Anthcile an dem Mannlchn - Rittergnte zu GeHofen dasHarrassche genannt, so wie in die gesammte Sand und Mitbclehnschast an denAntheilen der übrigen Mitbesitzer, welche ihr verstorbener Vater auch gehabt, nichtminder endlich ein Jeder von ihnen Beiden sein Successionsrecht in Rücksicht derRate des Andern nach Vorschrift des Gesetzes vom s8. April ^355 dein unter-zeichneten Appellations-Gericht, als der zuständigen Lehnscurie, gehörig angemeldethaben, daß diese Anmeldung geprüft und begründet gefunden worden ist.

Urkundlich unter dem größeren Königlichen Insicgcl und der verordnetenUnterschrift ausgefertigt

Naumburg, den 5. Mai s336.

(K. 8.)

Königliches Appellations - Gericht.

Korb.

Nr. 45.Legitimations-Attest für den Königlichen Ingenienr-H'remier-Lieutc-nant Louis Iserdinand Isreiherrn von Kberstein zu Stettin nnd MoritzLeberccht Isreiherrn von Kberstein daselbst."

Es wird hiermit attestirt, daß der Königliche Ingenieur-Premier-LieutenantLouis Ferdinand Freiherr von Eberstein zu Stettin, geboren am s6. Ja-nuar s826, und Moritz Leberecht Freiherr von Eberstein, geboren am 27. Sep-tember s827, nach dem am 7. Januar s35^ zu Nordhauscn erfolgten Ablebenihres Vaters, des Königlich preußischen Majors a. IX Gustav Adolph Freiherrvon Eberstein, ihr Successionsrecht jeder zu seiner Rate in die dem Verstorbenenzugehörig gewesenen Anthcile an dem Mannlchn - Rittergnte zu Gehofen, dasTrebrasche oder der Nene Hof genannt, so wie in die gesainte Sand und Mit-belchnschaft an den Antheilen der übrigen Mitbesitzer, welche ihr verstorbener Vaterauch gehabt, nicht minder endlich ein Jeder von ihnen Beiden sein Successionsrechtin Rücksicht der Rate des Andern, nach Vorschrift des Gesetzes von: f8. April s853dem unterzeichneten Appellationsgericht, als der zuständigen Lehnscurie, gehörig an-gemeldet haben, daß diese Anmeldung geprüft und begründet gefunden worden ist.

Urkundlich unter Siegel und verordneter Unterschrift.

Naumburg, den 3. Mai s336.

(K. 8.)

Königliches Appellations - Gericht.

Nock.

Nr. 46.Legitimations-Attest für den Königlichen Ingenienr-H'remier-Lieute-nant Louis Iserdinand Isreiherrn von Kberstein zn Stettin und MoritzLeverecht Isreiherrn von Kverstein daselbst."

Es wird hiermit attestirt, daß der Königliche Ingenieur-Preinier-LieutenantLouis Ferdinand Freiherr von Eberstein zu Stettin, geboren am s6. Ja-nuar s326 und Moritz Leberecht Freiherr von Eberstein, geboren am 27. Sep-tember s327, nach dem am 7. Januar s35^ zu Nordhausen erfolgten Ableben ihres