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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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Ttamin aufrecht zu erhalten, daher dann die Güther nicht wieder zerrissen werdensollen, sondern der oder diejenigen, so solche nach meinein Tode annehmen, sollendenen übrigen die Interessen: von denen Ihnen zukommenden Tapital nach Land-üblicher Arth jährlich geben, aber nicht schuldig seyn, das Tapital eher auszuzahlen,bis es der familie zum Besten wieder an ein wahres Lehn angelegt worden.Tollte auch

3. Tine meiner lieben Fräulein Bieren ohne Leibes Trben versterben, sosollen die derselben durch diese meine Disposition vermachte Tin Tausend Rthr.ihren Herrn Brüdern alleine anHein: fallen. Tollten aber keine ihre Herrn Brüderoder derselben Atännlicher Bachlaß mehr vorhanden seyn, so soll solches Tapitalan die noch übrigen Herrn Bettern Ncuhausischer Tbcrsteinischer Linie zurücksallen.

Gleichwie ich nun zu meinen Herrn Brüdern und auch Herrn Brüder Töhnendas zuversichtliche Vertrauen habe, es werden dieselbe diese meine letzte Willens-Rleinung in allen erfüllen und derselben Brüder- und Betterlich, Tchicd- und friedlichnachleben, immaßen ich Tie recht treumeynend darum ersuche, sintemahlen Ihneninsgesammt ja mehr als zu gut bekandt ist, wie ich das Aceinige zu Ihren undder Ihrigen Besten zurathe gehalten und an lauter Realia verwendet! Also setze,ordne und will auch hiermit, daß, wenn diese meine Testamentarische Dispositionnicht etwa:::: alle Tolennitäten haben und besitzen, oder als ein zierlich undordentlich Testament angesehen werden und gelten solte, ich es demnach als einTodicill, sideicommis, Boimiio inisr vivos, vei mortis emmtr, oder als ein anderT«stg,m«ntnm minus soiounö angesehen und gehalten wissen will, zu welchen: Tndeich dann diese meine letzte Willens Weinung nicht nur wissentlich und wohl-bedächtig aufgesetzet, sondern anch Eigenhändig geschrieben und auf allen Teilenund Blättern eigenhändig unterschrieben und besiegelt, zu desto besserer Verwahrungauch in den: hochsürstl. Amte zu Hartzgerode niedergeleget habe. To geschehen inineinen: jetzigen Ttand-^uartier zu Teehausen den 23. Way s73v.

Dieses ist mein letzter Wille.(B. 8.) N'Mu'lm vou Esterstem.

Im Name» EotteS und der heilige» drchfaltigkeit Amen.

Ich der Aönigl. Hreusische Wajor bei den: Leib-Regiment Turassiren Wilhelmvon Tberstein erinnere mich, daß ich in: Jahre s?30 den 26. Way jetzt besagtenJahres bei den: Hochsürstl. Anhalt-Bernburgischen Justiz-Amte zu Hartzgcrode eineTestamentarische Disposition oder letzte Willens-Wenning vcrwahrlich habe nieder-legen und nur einen Tchein darüber ertheilen lassen. Gb ich nun gleich solche jetzogedachte ineine Testamentarische Disposition hierdurch nochmals vor gültig erkenneund erklähre, auch will und begehre, daß derselben in allen nachgcle'bet und nach-gegangen werden soll; so will ich dennoch in Trwegung einiger Umstände mitguten: Bedacht und aus freien Willen derselben, durch dieses Todicill noch ein undanders in Ansehung meiner verstorbenen Hrn. Brüder ihrer verheirathcten Töchterbeifügen, und da derselben, als nehmlich meiner zwei verstorbenen Brüder, desseel. Gberjägermeister zu Dillenburg Tarl von Tberstein und des seel. Gbcrstall-meister zu Lichstedt Trust Rudolph von Tberstein, verheirathcten Töchter an jetzodrei vorhanden sind, wovon

die erste Amalie Elisabeth« Hcnrictta gebornc v. E. verivittw. von Außen,die zweite Dorothea Agatha Hcnrictta geb. v. L. und verhcirathete von Wendt,die dritte Maria Theresia geb. v. E. verheircithctc von Rcichenstcin heißen;

so will ich selbige denen unverheiratheten Brüders Töchtern, welche ich sin) ineinenobangezogenen Testament insgesammt mit Bedacht und denenselben etwas vermachethabe, hierdurch in allen gleich setzen und einer jeden von diesen Berheyratheten undjetzo benandten meiner dreien Niücen jeder Tintausend Reichsthaler gönnen, gebenund vermachen dergestalt: daß sie solche nach ineinen: dereinstigcn und ii: GottesHänden stehenden Ableben haben und bekommen und Ihnen solche gleich denen