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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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hiesiger Lande und nach Magdeburg zur Unterschrift und Rekognition laufen, Hoffezu Gott, daß Er Seinen Segen dann zu einem billigen Accord geben wird. Wunder-bar sind die Wege Gottes mit unserer Familie, wenn man alles genau überstehet undwie zerstreut wir in der Welt leben, wobei das unterlassene Schreiben uns entfremdetund in mancherlei Schaden gebracht, doch hat Gott noch immer Sein gnädiges Aufsehenauf und unter uns. Wäre es doch auch Sein gnädiges Wollen, daß Wir einanderpersönlich kennen lernten. Welche Freude, welch Vergnügen würde es nicht sein, wennWir einander die besonderen Wege unseres guten Gottes an uns erzählen könnten,welches Lob würde nicht dein Allmächtigen gebracht werden des ermunternden Ausspruches:Ich will Dich nicht verlassen noch versäumen!

Ew. Hochwohlgeboren haben Sich also vorgenommen, unsere Familiengeschichtegründlich zu beschreiben und ins Licht zu setzen. Unser Vetter, der Herr HofrathEbcrstcin genannt von Büring in Dresden, hat auch dieses Geschäft im Sinn; ichglaube aber, daß Dieselben weit mehr thun können, als irgend einer, weil unsererFamilie ehemalige Besitzungen vorzüglich im Reiche gewesen zc. Mein Bruder ErnstAlb recht, so Kammerjunker am Dresdener Hof gewesen, dermalen noch am Bodenseelebt, hat unser Wappen an Gebäuden in Rom gefunden :c. Dem Herrn Hofrathhabe geschrieben, alle habende Nachrichten Ew. Hochwohlgeboren zuzusenden, damit eseine Ausarbeitung würde, zumalen Ihnen in Rücksicht des Alterthums mehr möglichbeizubringen, indem Sic denen alten Besitzungen am nächsten und durch Dero Bekannt-schaft genauere Nachrichten erhalten könnten. Was ich auffinden werde und sammelnkann, will, sobald Ruhe bekomme, einsenden. Nach Leinungen hat unser Bruder derObristlieutenant, vieles gesendet, welches dortige Herrn Vettern wohl werden besorgthaben. Wo die große Eorresponäenö unseres Ältervaters, des Feldmarschalls, hin-gekommen, welche zum Andenken seiner wichtigen Geschäfte in unserm Hause sonstaufgehoben worden, kann noch nicht erfahren, in der Inventur fand sich dieses nicht.

Die jetzige Depesche frankire jetzo nur bis Erfurt, bitte aber Ew. Hochwohlgcb.inständigst, das seiende Porto nebst dem Betrag an den Herrn Dompropst zu ver-legen und mir zu melden, sondern auch den Herrn Dompropst um baldigste Expeditionzu bitten, damit einmal zur Ruhe komme, ehe meine Tage zu Ende laufen. Alle dicscr-halb verursachten Kosten will nach Dero erwartender Anzeige, wieviel und wohin,sogleich mit der größten Dankbarkeit berichtigen, nur bitte noch, auf an mich gehendeSachen nur zu schreiben:An den Hauptmann Otto v. Eberstein zu GeHofenin der Grafschaft Mansfeld." Unter dem herzlichen Wunsch steten und vollkommenenWohlergehens empfehle die Meinen und mich ganz ergcbenst und habe die Ehre mitwahrer Hochachtung zu beharren Ew. Hochwohlgeboren ganz gehorsamer Diener und Fecund

Gehofcn, den 31. Mai 1799. Otto Cbrwtopb von Eber.stein.

Nr. 31. Konsensurkunde vom Jahre 1790.

Wir Endes eigenhändig unterschriebene resp. Geschwistere und Vettern von Eber-stein Urkunden und bekennen hiermit, daß wir damit, daß unser vielgeliebter Herr Vetter,der Herr Hauptmann Otto Christoph von Eber st ein auf GeHofen für sich und inaufhabender Vollmacht seiner Herrn Gebrüdere zu Tilgung derer auf dem Dom- oderHackenhof zu GeHofen, woran wir die Mitbclehnschaft haben, haftenden väterlichen,theils durch uöthige Reparaturen derer Gebäude, theils durch die von 1744 bis 1763vorgcwcsencn Kriegstrubcln entstandenen Schulden ein Kapital von fünfzehntauscndRthlrn. aufnehme lind zur Sicherheit Kapitals, Interessen und Unkosten den Dom- oderHackcnhof zu GeHofen samt allen darzu gehörigen Pcrtinenzien unterpfändlich einsetzeund verschreibe, auch deshalb den lehnshcrrlichen Konsens auswirke und überhaupt allesthuc und schaffe, was der Sache Nothdurft erfordert, wohl zufrieden sind und in sothancsvorhabende, in aller Rücksicht zum Besten der Familie und des Guts gereichende Geschäfteallenthalben willig konsentiren. Urkundlich haben wir diesen unfern mitbelchnschaftl.Konsens wissentlich und wohlbedächtig von uns gestellet und zu dem Ende solchen eigen-händig unterschrieben, besiegelt und rekognosziret.