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oder mögen, biß auf Lehns-Herrlichen Tonsens, auch mit Vorbehalt der Uns aubeuahmteu Guth competirenden gesammteu Hand und Uutbelehnschast, doch derge-stalt, daß, weilen Käufer dieses Guth mit lauter Schulden übernimmt, er freyeWacht habe und behalte, über alle diejenigen Gelder, welche außer demLehn-Stamm, ihm zu bezahlen assigniret, und er bey seinen Leben nochwürcklich bezahlet hat, darüber nach eigenen Belieben und Gefallen,so wie Intsr vivos, als auch mortis oamsa, zu disponiren, dergestalt käuf-lich zu überlaßen und zuzuschlagen, daß er
s. Sothanes freye Ritter-Guth cuni omni pertinentiis et Zuribus, wie vor-her gedacht, vor Sechs und Zwantzig Tausend Thaler, inclusive des jetzigemPachter, Hrn. Schartauen, vor Sechs Hundert und Zwölf Thaler l3 gr. ^ Psg-angeschlagenen Znventarii, nichts überall davon ausgeschloßen, annehme undbezahle. Gleichwie nun Unsers verstorbenen Bruders und Vncles, des seel. HerrnGber-Berg-Hauptmanns, zurückgelaßenen Frau Wittben, Frauen ZoHannen THar-kotten von Tberstein gebohrne Herrin von Werthern, Zährlich DreihundertThaler Aliment-Gelder aä clios vits.6 verwilliget und zugestanden worden, unddann der seel. Herr Vber-Berg-Hauptmann, Uns, als seinen Trben und Lehns-Folgern, Sieben Tausend Thaler an Lehn-Stamms- und Sicherungs-Tapital ausden sich etwann ereignenden Reluitions-Fall des Amts Leinungen und Wahrungenzurückzulaßen vermöge Unsers errichteten und von löbl. Gber-Aufseher 2lmt zu Giß-leben confirmirten Trb-Vergleichs vom iftten Zuli s72i verbunden gewesen; Also ist
2. Beliebet, daß diese Sieben Tausend Thaler auf dein Guthe zwar stehenbleiben, von denen Zntereßen dieser 7000 Thlr. s, 5 p. Tent aber, aus bewegendenUrsachen und unter der ausdrücklichen Protestation und Reservation, daß außerdiesen, dadurch Unfern paciscirten Lehn-Stamm und dcßen Zuribus nichts derogiretoder praejudiciret, sondern solcher in alle maße und auf alle andere künftige Fälle,in bündigsten erhalten und salviret verbleibe, vor dieses jetzige mahl der frau Wittbebiß zu deren Tode alljährlich ihre 300 Thlr. Aliment-Gelder davon gereichetwerden, und die übrigen 50 rthlr. Zntereßen der Herr Rittmeister zu Bezahlunganderer Schulden und Zntereßen mit anwende und dazu inne behalte.
3. Und da Unsers seel. verstorbenen Bruders und respective Herrn Gncles,des Fürstl. Tichstedtischen Gber-Stallmeisters, zurückgelaßener Sohn, der Herr Dom-Herr Frantz von Tberstein, seinen Lehns-Stamm an SechsTausend Gülden undsein Sicherungs-Tapital an Zwey Tausend Gülden vor jetzo in diesem Guthe annochstehen und daraus ebenmäßig zu fordern hat; So übernimmt der Herr Rittmeistersothane 7000. rthlr gleichmäßig dergestalt, daß er davon alljährlich und so lange,biß der Herr Dom-Herr ihm oder er demselben diese 7000 Rthlr. auskündiget, undselbige dem unter denen Herren von Tbersteincn in anno l72s errichteten Trb-Vergleich gemäß von ihm anderwärts wieder untergebracht und versichert worden,die Zntereßen Hjuartaliter ordentlich und richtig abführe.
H. Uebernimmt derselbe diejenigen Drey Tausend Thaler, welche der FrauWittbe als Paraphranal-Gelder verwilliget und zugestanden sind, daß er davonbiß zu deren Abführung, weßhalber er sich mit der Frau Wittbe zu setzen hat,die Zntereßen ü 5 pTent bezahlet.
ö. Ubernimmt er auch Fünft Tausend und sünffHundert Thaler, welcheder Herr Zägermeister von Fuchs zu Aerbst als eine auf dem Gut verconsentirteSchuld zu fordern hat.
6. Zahlet er dem jetzigen Pachter Hrn. Schartauen seine dem seel. Desunctogegebene und baar behändigten Tin Tausend Thaler Vorstands-Gelder.
Wie nun damit die privilegirten Schulden an 23 500 Rthlr. ihre Richtigkeithaben, also tilget der Herr Rittmeister mit denen übrigen 2500 Rthlr. die ihmassignirten Schulden. Womit also das Kauf-Geld der 26 000 rthlr. seine gänzlicheRichtigkeit erhält, nehmlich daß