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Dicwcil Ich auch durch Gottes Hülste fünff baar Heerpaucken*) vom Feindeerobert. Also sollen davon ein paar nach Meinem Tode nebst den Fahnen und Stan-darten in Mein Erbbcgräbuißc nufgehcngt, die übrigen vier baar Pancken aberMeinen Söhnen, iedem ein baar, gclaßen werden. Würde Sich aber so dan begeben,daß Meiner Söhne Einer oder der andere ohne Männliche LeibesErbcn mit tode ab-gienge, solchcnfalß sollen dieselben Hcerpaucken gleicher gcstalt in solch mein Bcgräb-niß aufgehengct werden.
Nachdem auch Meine GroßEltern und leiblicher Vater alle secl. durch Bürg-schafften in großen Schaden gerathcn, welches Ich neben Meinen lieben Geschwisternziemlich empfunden und entgelten müßen. Man auch noch nicht weiß, wohehr die wiederZahlung zu erlangen. Als befehle undt verwarne Ich Meine lieben Kinder treülichund väterlich, daß Sie Sich in keine Bürgschafft einlaßcn sollen, es sey denn,daß Sie so viele unterpfände in ihre Hände und gcwahrsam bekommen, davon Sie Sichwieder ei hohlen und Schadloß gehalten werden können.
Im Fall Sich es begebe, daß Meine Söhne ohne Männliche LeibesErbcn todcsverfahren sollen und die LehnGüthcr an Meine Vettern, alß Mitbelehnte fallen würden,sollen sodann angeregte Mitbelehnte schuldig seyn. Meinen töchtern, oder deren Kindernund Kindes Kindern, aus einem iedweden Guthe zu Gehovcn viertausend Rthlr.zu geben und folgen zu laßen, inmaßen dieselbigen vermöge ausgehändigten rcvcrsus,wie Ich ufn Fall eines und das andere mit Meinen Güthern tisponiren werde, wieauch das Armcnhauß (zu Gehofcn) und waß Ich darzu gcstifftct habe, demselben ge-bührlich nach zu kommen, steiff und feste zu halten. Sich verbindlich gemachct haben.
Hiernebcn bin Ich nebst göttl. Vcrleyhung in einer Stadt ein Hauß zu kauffenVorhabens. Darzu sollen die zwei) tausend thaler, welche Ich dem Obristen Bal-thasar von Wülffen, Meinem Herrn Schwieger-Sohne, fürgesczet, so derselbe seinemSchwager Hönning Hahn zu Seeburgk hinwieder zu Einlösung der Vorwercks zuBösenstett entlehnet (die andern tausend thalcr, so Ich dem Obristen Balthasarvon Wülffen zu Bezahlung seines Guthes Hsmmisr gelehnet, bleiben in gesamterErbschafft); Item der Halbcrstätische Zehende, da Ich Meinem Herrn Schwager^ntlion ^.äolpli von Dittfurth seel. Eintausend Einhundert dreyßig Sechsthaler gethan und Ihr. Churf. Durchl. von Brandenburg Oonssnmnn darüber habe;und müßen noch aus gemeiner Erbschafft achthundert Sechzig vier thaler genommenwerden, daß die vier tausend thaler erfüllet werden, und zu solchem Hause alßein immer wehrendes Euxitul geleget, darzu auch die Jährlichen Zinsen geschlagen unddas OupituI von Jahren zu Jahren erhöhet werden solte. Dieses vorgemelte Haußsamt darzu gehörigen Capitalicu soll so lange Gott der Allmächtige den Ebcrsteinischc nStamm, der von Mir und Meiner Ehelicbsten, alß von der HochEdelgebohrcnen GroßEhrund Tugendreichcn Frauen Otilien Elisabeth von Ebcrstcin, gcbohrne von Dittfurth,nunmehr secl. herrühret, erhalten wird, zugleich oder ingesamt verbleiben, und in unver-hofften Fall, da eines oder das andere durch Os-mm tni'tmitos und unvcrschene Zufälleunverschuldet in dürsitigen Zustandt gerathcn mögte, oder aber da die Läufftc Sich sehrgefährlich anlaßen sollen, Soll Meinen lieben Kindern insgesamt freystchen. Sich solchesHauses zu bedienen, iedoch dero gestalt, daß das Eupital nicht angegriffen noch ver-ringert werden solte, sondern nur die Zinse darvon zu gebrauchen haben. Solte auch
Zwei von diesen Heerpauken waren 1859 in der alten Kirche zu GeHofen noch vorhanden.Des Feldmarschalls Erbbegräbnis zu Gehofcn, welches mit einem Paare dieser von ihm in derSchlacht bei Nyborg eroberten Hecrpauken und mit Fahnen und Standarten geschmückt gewesen, istAnfang dieses Jahrh. eingestürzt. Bei einer späteren Reparatur der Kirche sind auch die prachtvoll ausMarmor gefertigten Epitaphien des Feldmarschalls v. E, und Gemahlin aus Vandalismus zertrümmertworden (vgl. die Abbildungen des marmornen Epitaph., wie auch des Waffcn-DcnkmalS desFeldmarschalls in meiner „Beigabe"). Bei Gelegenheit des im Frühjahr 1859 vorgenommenen Abbruchsder alten Kirche zu GeHofen wurden die Überreste der Leichen Ernst Albrccht'S v. E., seiner Gemahlinund seiner Tochter Maria Anna in meiner Gegenwart ausgegraben. Es kamen dabei auch Stücke vondem braunseidenen Kleide der Feldmarschallin und goldene, an den Särgen befindl. gewesene Tressenzum Vorschein.