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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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Darauf errichtete der Fcldmarschall unterm 1. August 1675 ein Testament, worindiese Theilung zum Grunde gelegt, außerdem aber noch verschiedene sein anderes Ver-mögen und seine Töchter und Schwiegersöhne betreffende Anordnungen enthalten sind:

Nr. 18. Testament des am 9. Juni 1676 gestorvenen Generat-JeldmarschallsErnst Arvrecht von Oberstem d. d. Meuhans den 1. Aug. 1675.

Im Rahmen der Heiligen und nnzcrtrcnnetcn hochgelobten Drehfaltigkeit,

Gottes des Vaters, Sohnes undt des Heiligen Geistes, Amen.

Nachdem der Menschen Leben in dieser betrübten Welt kurtz, und nichts gcwißcrsden» der Todt, deßclbcu Stunde aber verborgen und ungewiß, Alß habe Ich ErnstAlbrecht von Eberstein Ritter, aufs GeHoven, Neühauß, Paßbruch und Brei-tling en Erb- undt Gerichts-HErr, wiederkäufflichcr Inhaber der Ämter Leinungeuund Morungen, In Betrachtung« deßclben, und daß allhier keine bleibende Statt,sondern Mein rechtes und ewiges Vaterland im Himmel, aus Nachlaßung der allgemeinenRechte, bcy guter Vernunfft, gesundem Leibe und wohlbedachten Gcmüthe, mein Vsslumsutund letzten Willen verordnet, gemacht und beschlossen, ivie es mit Meinen hiuterlaßcnenGüthern, nach Meinem sccl. Absterben; so allcine in dein gnädigen Willen Gottesberuhet, gehalten werden soll. So ordne dannenhehro denselben hiermit in bester undtbeständigster Form der Rechte, alß es immer zu geschehen möglich, dergestalt, mäaße undWeise, wie folget:

Eingangs und zuförderst, befehle Ich Meine Seele in die Hände Meines Herrenund Hcylandcs, Erlösers und Seeligmachcrs JESU CHRZSTZ» in deßen Verdienstund heilige füuff Wunden Mich einschließend, auch festiglich und gewiß glaübcnde,daß Er Sie in seinen Schoß zu Gnaden annehmen, auch samt allen Christglaübigcnewig seelig machen werde, wie Ich denn in diesem Glauben und Vertrauen mein Lebendermahleinß seeliglich zu beschließen, undt also hierauff zu leben undt zu sterben ganzbereit und willig bin. Hierncchst ordne und will Ich

1) daß so wohl Mein, alß auch Meiner lieben Frauen, Frauen Otilien Elisabethvon Eberstein gcbohrne von Dittfnrtt Leichnam, nunmehr seeliger dermahleinst, wenndie Seelen von dcncnselbcn durch göttliche Majestät abgefordert werden. ChristlicherOrdnung und Adelichem Gebrauch nach, iedoch ohne souderbahres Gepränge, in MeinErbbegräbnisse zu Gchovcn au der Kirchen neben einander, au des seel Kindes,Maria Anna, Grabe, an Nu fern kpitnpliien beygesezet undt zur Erden bestattetwerden sollen, des frölicheu lieben Jüngsten tages allda zu gewartten, darzu den, aufsunser bepderseit Lcichbcstattunge, maß darzu vounöthcn, aus denen bereitesten aufs denenbefindlichen baaren Mitteln, wo mau am Erste darzu gelangen kan, genommen undgebraucht werden. Ferner

2) will und vermahne Ich meine lieben Kinder ingesamt väterlich, daß Sie fürallen Dingen sich der Gottesfurcht befleißigen, mit Beten, und die Predigten göttlichsmortis fleißig besuchen, die hochwürdigcu Sueruinsnls, zu rechter Zeit gebrauchen, Gottden Allmächtigen lim kräfftigen Beystandt des Heiligen Geistes herzlich anruffeu undbitten, daß Sic mitteinandcr Christlich im Friede, Einigkeit und gutem Vertrauen leben,do aber eines das andere verachten, verkleinern und zu vervorthcilen suchen und sichunterstehen würden, derselbe oder dieselben werden nicht alleine wieder diesen Meinenletzten willen handeln, sondern auch der Straffe Gottes (-weilen solches wieder die hei-ligen Zehen Geboth lauffet:) unausbleiblich zu gewartten haben, und soll eines demandern bcyzustehen oder an die Hand zu gehen schuldig, und krafft dieses verbundenseyn, sich hicrncbcn aller leichten Gesellschaft cuthalten, sondern vielmehr nach Ehre undRedlichkeit trachten und also ihres Lebens Laufs dcrmahleins auch seeliglich beschließenmögen. Rechst diesem

3) verordne und will Ich, das Meine liebe Söhne alß Mänliche LeibesLehns-Erbcu Meine hintcrlaßcnc Lehugüthcr, Deren nunmehr dreh zu Gehovcn und alßdenn das vierdte das Neuhauß und Paßbruch, samt darzu geschlagenem Eisenhammerund Eiscnstein-Bergwerck, lllam das halbe Backhauß zu Leynungen, und weil