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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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dieselben nach Befindung der Borsteher etwas geben und erlegen. Welches denndenen gesamten Armen darinnen zum Besten angewendet werden soll. Und daeiner von ihnen, er sei einheimisch oder fremd, verstirbt, muß seine Verlassenschaftden: Armen-Hause heimsallen, damit wenn durch Gottes Verhängnis, welches erdoch gnädig verhüten wolle, irgend mehr armer und gebrechlicher Leute vorhanden,daß denenselben aus dieses Armen-Hauses AAtteln desto besserer Unterhalt vor-schaffet werden könne. Letzlich werden alle und jede groß und kleine meine Unter-thanen ermahnet, Ihre christl: Müdigkeit gegen dieses Armen-Haus absonderl. nachVermögen zu bezeigen. In Erinnerung unsers lieben Seligmachers Worten, daßwenn den Armen Guts geschehe, werde es eben so gerechnet werden, als wäre esihm selbsten wiederfahren, wie er denn solches nicht nur reich! - mit seinen: Gnaden-Segen wieder ersetzen wird, als der da verheißen, daß er einen kalten Trunk Wassersan den Armen unbelohnet nicht lässet. Urkundl: habe ich dieses mit meiner eignenHand unterschrieben und mit meinen: sAtschaft versiegelt. So geschehen Hllnne-berg den ßten September (663. (L. S.) Grnst Albrecktt von Gberstem.

Nachdem Ernst Albrecht v. Eberstein auch die dänischen Dienste quittirt hatte,acquirirte er auch noch die wenigen Herrasischen Pertinenzien, welche seine Verwandtendamals noch inne hatten. Die zum Harrasischen Hofe gehörigen 2 Hufen Land,welche der Witwe Hans Heinrich's v. Eberstein für ihre Ehegelder eingeräumt waren,löste er nämlich von der Oberstwachtmeisterin Döhler mit 1000 Thlr. ein, nachdemihn: Hans Georg (Hans Heinrich's Bruder) am 13. Mai 1665 das Einlösungsrcchtccdirt hatte; und nach dem Aussterben der von Philipp Christoph von Ebcrstein ge-stifteten Spcciallinie mit Hans Georg wurden die derselben zugestandenen Antheilc anden Ober - Heldrnnger Zinsen und dem Brandholze auf die Lehnserben Wolf Dietrich'sv. Ebcrstein verfällt.

Der General - Feldmarschall Ernst Albrccht v. Eberstein hatte also nun nicht nurdie beiden Güter zu GeHofen, welche sein Urgroßvater Philipp und dessen Bruder Hanskurz vor 1531 acquirirt, durch Kauf aufs Neue an sein Geschlecht gebracht, sonderner hatte auch noch das dritte Rittergut zu GeHofen, das Trebraischc Gut (seit jenerZeit auch der „Neue Hof" genannt), dazu gekauft.

Endlich setzte sich Ernst Albrecht voi: Eberstein auch wieder in die Ausübung desseinen Vorfahren früher zugestandenen Patronats - Rechts von GeHofen, so daß er sichdicscrhalb sud äulo Haus Arnstein 18. Nov 1666 vom Grafen Johann Georg zuMansfcld und sull äutzo Hederslcben 22. Dez. 1669 von den Grafen Franz Maximilian,Heinrich Franz und Georg Albrecht v. Mansfeld Ccssions-Urkunden auswirkte, für welcheDokumente er 200 Thlr. und ein Pferd dem Herrn Grafen Johann Georg verehrte*).

Infolge seines Antrags wegen Errichtung zweier jährl. Jahrmärkte zu Gchofenwurde 14/9 1671 verordnet, vorher erst die Zustimmung der Städte Altstadt-Eislcben,Neustadt-Eislebcn, Hettstedt und Artern zu beschaffen:

>671 14/g. An den Ober-Aufseher der Grafschaft Mansfcld. Infolge des Antrages des Gencral-Feldmarschalls Ernst Albrccht von Ebcrstein wegen Errichtung zweier jährlichen Jahrmärkte zu GeHofenivird verordnet, daß, da die beiden Städte Altstadt-Eisleben und Ariern und auch Hettstedt und Ncu-stadt-Eisleben sich dagegen erklärt gehabt, vorher erst die Zustimmung der genannten 4 Städte beschafftwerden soll. — Des Staatsarchivs Magdeburg Thüring. Eox. v. 1371, kol. 112.

A In Bezug hieraus findet sich im ältesten 15S3 angefangenen Gchofcn'schen KirchcnbuchcFolgendes:

„Anno 1376 bin Ich «IIulstoMorns Stegmann ZVsttinevsis Lnxo :c. aus dein Pfarrambt zuBöscnstedt in das Pfarrambt zn Gehofcn, welches bis dahin H. Naslr. Ksorzlus Aoelius zu verwaltengehabt, tranSlociret worden solgcndcrgcstalt. Den 25tcn May gesetzten Jahres ist mihr meine Vocationvon Ihrer ExcellenS dem Wohlgebohrnen Herrn Herrn Ernst Albrechten von Eberstein Rittern,Churfürstl. Dnrchl zu Sachsen gehcimden und Kriegsrath, General-Feldmarschalln, Cammerherrn,Obristen zu Roß und Fuß, auff GeHofen, Neuhaus und Passenbruch Erb- und Gerichtsherrn auch In-habern der Gräfl. Mansfeld. Ämbter Lein und Morungen zugeschickt worden :c.