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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
Seite
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befreite und mit 36 Scheffel Getreide, 8 Schock Wellenholz und 4 Malter Scheitholzjährlich dotirte. Zum Vorsteher dieses Armenhauses ernaunte er seinen Gerichtsverwalterund einen Gerichtsschöppcn:

Nr. 17.

Demnach Ich Ernst Albrecht von Eberstein der zu Dänemark NorwegenAönigll Wajstl Bestallter General Feld-Warschall, Gouverneur der Festungen und'Miliz in den Fürstenthümern Schleswig-Holstein, Drosten der Grafschaft Hinneberg,und Gbristen zu Roß und Fuß,..auf GeHofen und Haßbruch Erb- und Gerichts-Herr, wie auch Inhaber der Amter Leinungen und Worringen, samt meinerFrau Liebsten der Hochedelgebornen Frauen, Fr. Ottilien Elisabeth von Eberstein,gebornen von Dithfurthin, entschlossen, ein Armen-Haus zu Unterhaltung etlichergebrechlicher armen Leute für meinem Dorf Ge Hofen anzurichten und das Garten-Haus nebst zugehörigem Garten, für vorgedachtem meinem Dorf GeHofen gelegen,dorzu destinirt.' Als füge hiermit meinen Anterthanen und der ganzen Gemeindezu wissen, welcher Gestalt mein Wille und Verordnung sei, daß erwähntes Garten-Haus samt dein Garten von nun an und forthin beständig von allen Diensten undvneribus frei gelassen und zu einem Armen-Hause gewidmet sein soll, also, daß all-zeit darinnen H oder 6 arme Leute aus dem Dorf GeHofen, die so gebrechlich, daßsie ihre Lebens - Wittel nicht zu verdienen noch zu erwerben wissen oder können,unterhalten werden, und dieselben den Garten mit dem Dbst und allem nach ihremGefallen zu gebrauchen haben sollen. Hierzu soll ihnen durch meinen Aorn-Schreiberoder Bedienten jedesmal daselbsten, so lange mir Gott das zeitb Leben gönnenwird, jährl: von meinen Gütern 26 Schill Getreidig Nordhäuff Maaß, als näml:j8 Schill Roggen, s8 Schlll Gersten, und zwar in diesem j662. Jahre aus Michaelisder Anfang damit gcmachet, alle folgenden Jahre aber aus den sten Mai ge-geben und gereichet werden. Aber das sollen mit meinen eigenen Hferden zuBehuf der Feurung dieses Armen-Hauses alle Jahr 3 Schock Wellen-Holz undWalter Holz aus meiner Bcholzung angesühret und beigeschaffct werden. Eswird auch denen in diesem Armen - Hause jedesmal Verhandenen vergünstiget, zuihrem soviel bessern Auskommen vor meinem Backhause, wenn daselbst gebackenwird, das Brod zu erbitten, und wird ein jedweder zu GeHofen Gesessener nicht er-mangeln alsdenn seine milde Hand gegen diese Annen aufzuthun. Wann aber derallerhöchste Gott mich nach seinem gnädigen Willen von dieser Welt absordernwird und meine lieben Ainder alsdenn meine Güter besitzen werden, so sollen vonmeinen drei Adell Gütern zu GeHofen jedes Jahr auf den Ersten Wai die vor-gesetzten 26 Schlll Getreidig, als von einem jeglichen Adell Gute 6 Schlll Roggen,und 6 Schlll Gersten, gegeben, wie denn auch das Holz in drei gleiche Theileaus die drei Güter gesetzet und beigeschaffet werden. Gestalt mein Wille und Weinungja ernster Befehl ist an meine liebe Ainder, nicht allein Specificirtes alles denenArmen ohne einige Vermindrung oder Abzüge reichen zu lassen, sondern vielmehrihnen über das alles Gutthätigkeit zu erweisen. Und weil ich denn gänzll dafürhalte, daß die Armen aus gutherziger Darreichung soviel Brods, als zu ihrerNothdurft sie behufig sein, bekommen werden, so soll durch die Vorsteher des Armen-Hauses fi dazu ich meinen ietzigen Gerichts - Verwalter Hrn. George Bocken undeinen aus den Gerichts - Schöppen, dem das am besten und bequemsten geachtetwird, verordnet.') das Getreidig, so obberegter maßen von meinen Gütern gereichetwird, denen Armen zu gute ausgethan werden. Noch wird denen dieses Hausesdas neue Jahr jedesmal von Hause zu Hause zu sammlen und auf meinem Hauseden Anfang zu machen erlaubet. Auch soll für abgedachtes Haus ein Armen-Stock aus meinen Mitteln gesetzet, und was von den Fürbeireisenden oder andrergutherziger Hand hinein gelegt wird, alle Vierteljahre herausgenommen und denArmen zu Gute angewendet werden. Als auch oben Erwähnung geschehen,daß die Armen dieses Hauses ohne Entgelt aus meinem Dorfe GeHosen sein sollen;So können zwar auch andere und Fremde hinein genommen werden, jedoch daß