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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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mit seinem Vater sel. gewest, sondern ein Scheinkauf, derowegen er auch einRevers von gedachtem Schlegel in Händen, auch zu dem Ende sei Schlegel insolche Güter gesetzt, den Gackenhof an sich zu bringen; weil aber Schlegelsolches nicht effectuiren können, wäre solcher Aauf auch Nichts. Wanndenn also kein ander Ruttel gewesen, mein und der Meinen Leben zu salviren unddaß das Meine nicht vollends ganz verbrannt werde, als habe ich eine Designationder Eberstein' schen Güter, so ich in H>oseß habe, von mir gestellt (und darnebenzu verstehen gegeben, daß ich wegen ihrer kurf. Durchl. zu Sachsen unterschiedenerscharfer Edicta und sonderlich dessen, so den ß. Februarii instehendes Jahres aus-gangen, die Gewähr, weil er wider dieselbe zur Zeit diene, nicht thun könne),welches sich mit den 72^6 fl. 20 gr., so ich noch in Rechnung und der Arrestsachebei den sämtlichen Eberstein' schen zu fordern, in Summa uf 2^ 7^6 fl. 20 gr.belaufe, ohne den Ariegsschaden sieder dem flAager Friedensschluß, so sich uf (0 700 fl.beläufet. Auf diese Specification seind die Abgesandten wieder zu dem HerrnGeneralmajor gangen und alsobalden seine Resolution wiederbracht, daß er ent-sonnen sei, vor alle ineine Forderung an solchen Gütern 5000 Thlr. baar auszu-zahlen, wo ich wollte ic., habe ich :c. mich dahin erkläret, daß ich sonisl prosompsr s 7 000 Thlr. nehmen wolle, hat doch solches bei ihme Nichts verfangenwollen ic., hat er sich doch endlich erkläret, 8000 Thlr. künftigen Vflern solcher-maßen auszuzahlen, als nämlich 6H00 Thlr. baar und (600 Rthlr. an den Rathzu Frankenhausen Anweisung zu thun, wie auch solches der Tontractus hier-bei w. besaget. Datum GeHofen den (6. Januar (6^I.

Wims Clm.stoM von Trebra.

tvie schlau der von Trebra das Unrecht seinerseits auf andere Schultern zu wälzen sucht!

Nr. 15. Hriginak-Lehenvrit'f vom 22. Dez. 1K43 (im Besitze der Familie):

Des Durchluachtigstcn Fürsten vnd Herrn, Herrn Johanns Georgen Hertzogenszu Sachßen, ) Jülich, Eleve, vnd Bergk, des Heiligen Römischen Reichß Ertzmar-schallns, vnd Thurfürstens, Landgrafens in Düringen, Margkgrafens zu Meißen,auch Gber- vnd Nieder Laußnitz, Burgkgrafens zu Magdeburg?, Grafens j zu derMargk vnd Ravenspurgk, hcrrns zu Ravenstein :c., RIeines gnädigsten Herrn DieserZeit in die Graffschafft Manßfeldt verordneter Vberauffseher Ambtsvorwalter, IchZohann Davidt Fischer zu Nieder Röblingen ic., Trafft dieses gegen männiglichenthue kundt vndt bekenne: ^ Demnach der HochEdle, Gestrenge, vnd GroßMannVesteHerr Ernst-Albrecht von Eberstein, 66ii6ra1Najor :c. vnterm äato den2(. Rovombri iüngsthin mir in schrifften zuerkennen gegeben, Wie Er kurz vor-rückter Zeit besage zweyer vnterschiedener darüber auffgerichter Receße, derer j dataFranckenhaußen den 2fl. Rovoinbr. To. (6-(2 vnd Weymar den 20. Rovombr. (6^3Hansen Thristophen von Trebra zu Gehoffen, alle vnd iede EbersteinischeRitter-Güther, darunter auch der Hackenhoff vnd die Schleglischen mit be-griffen, Welche Er bißhero beseßen und initen ge- habt, solchem aber iedertzeit vondem Herrn 6sn6rnI-Na.joi' eonkraclioiret worden, mit allen deren ii6rl.in6nt.i6n, Freyheiten, Rechten vnd Gerechtigkeiten, Sie mögen nahmen haben vnd gelegen sein,wo, vnd von gedachtem von Trebra aegniriret vnd an sich bracht sein, wie vndvff waß maße Sie wollen, ! nichts davon außgeschloßen, äs novo wiederumb ab-erkaufft vnd bezahlet, zugleich auch ein schreiben von gedachtem Hansen Thristoffenvon Trebra, dieses kauffs gestendig, vnd sich des bißhero doran gehabten «loiniuijdurch vflaßung der Lehen, vnd indeme Er alle darzu gehörige Vnterthanen Zhrerpflicht er- laßen vnd Sie dem Herrn 66nsra1 Najor würcklich an- vnd überwiesen,an bemelten Ebersteinischen Ritter-Güthern begeben vnd selbiges vf wolerwehntenHerrn (ölonsral-Najorn darkegen transksriret, auch gebeten, Zch solche Lehensvfflaßung anstadt höchstgedachter Thürs. Durchl. zue Sachsen ie., RIeines ) gnädigstenHerrn, vf- vnd annehmen wolte, mit eingeschickt, Daher oder Herr 66N6ra1Najorseine schuldigkeit zu sein erachtet, solche an sich erkauffte Ebersteinische RitterGüther