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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
Seite
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Lchlegelischc Lehengüter :c., altz den Anteil des Rittersiz an paus, Poff, Lcheunenvnd Ställen, stein darznc gehörigen Waßergraben, Teüchen, Gärten vnd vmfange,imnatzen es Schlegel! besetzen vnd von Wolfs Dieterichen vndt PhilipDieterich en von Tberstein erkauft, Mm 3 pufen Landes minus 3pz Acker,stsm 8 Acker Wiesen, so Heu vnd grununet, stein fp/s Acker, so nur graß tragen zc.ferner 73 Acker polz zc., stein 5 st. f3 gr. 8 Pfg. Geld-Trbzinscn, stein 33 Gänse,62Vs Zinshühner Michaelis, Mm f6 Fastnachtshühner, 9 schl. Zinshaber, steinfdt) st., so Abraham Tsaias Lchlegel auf H schl. Weitzen, ^ schl. Rocken vndt

8 schl. Gersten von ezlichen Ackern, in das packische Guht zu Wolfferstedt gehörig?,geliehen, vndt ermelte Getreide von Pansen Müllern vnd Hansen Tracauen jähr-lichen entrichtet wirdt, Mm tage bespante Dienste :c., stein f2 tage pflug-dienste zc., stein Tilf vnterschiedene handtfröhner ic., stein die Gbcr: vnd Nieder-Gerichte vber vorbenante Vnterthanen, sowohl die Iagtgerechtigkeit viid RindtViehtrift nebst denr bauer gühtlein zue rechter Manlehen ic. geliehen habe. Reichevnd leihe auch errvehntein von Trebra, detzen zc. Löhnen vnd seines Bruderspanseu Wilhelnis von Trebra seel. :c. Löhnen, altz Wolf Thristoffen, FriedcrichWilhelnien, Hans Wilhelmen vnd Jacob Peinrichen von Trebra zc. vor-gesetzten Lehen, Zins vnd Gütern :c. Trafst dieses brieffes zc. Vnd weil auchetliche stücke von diesem Lchlegelischen vnd gewesenen parrischen Gühtern andernLeuthen versetzet vnd verunterpfendet, soll er macht haben s.darmit das Lehenwieder zusammen gebracht werde:) durch zuleßige mittel! wieder an die güter zu-bringen zc. Geben zu Tißleben den 5. LöMmbvis ^.mm fö-sv

Joluru Diuiiü chisrüer nrp.

Es blieb also von den Harrasischen Pertinenzien nur wenig in der v. E.Händen. So erbten Georg's v. E. Enkel Georg Philipp, Albrecht Otto undHans Ernst von ihrem Vater Philipp Dietrich nur einen freien Rittcrhof zu GeHofenmit den noch dabei befindlichen 4 Hufen Land, dgl. ein Stück Land, der Thiergartengenannt, 16 Acker Wiesen, 136 Acker Holz zc., „item Hohe und Nieder-Gerichte, wieauch Hohe und Nieder-Jagden bcnebcns der Fischerei im Rieche und freie Kuhetrift;item 5 dienstbare Anspänner- Güter zc. zc., 9 Hintersassen oder Handfröhner zc., item

9 Hausgenossenhäuscr zc.; ferner noch ctzliche Zinsen".

Am 6. März 1643 ertheiltc der Ober-Aufseher Joh. David Fischer zu Nieder-Röblingen den eben genannten Gebrüdern einen Lehnbrief über die von der sequestrirtcnGrafsch. M. zu Lehn rührenden Güter zu Gchofcn „wie solche ihr Vater Philipp Diet-rich v. E. in Lehn gehabt". Mitbelehnte waren der Gen.-Major Ernst Albrccht v. E.und der Oberst-Lt. Hans Georg v. E. Der im Besitze der Familie befindliche Original-Lehnbricf lautet:

Nr. 12.

Des Durchlauchtigsten Fürsten vnd pcrrn, perrn Johanns Georgen pcrtzogenszu Lachßen, Gulich, Tleve, Bergk, detz heiligen Römischen Reichs Trtzmarschalnvnd Thurfurstens/Landgraffens in Duringen, Marggraffens zu Rleißen, auch Bber-vnd Nieder Laußnitz, Burggraffens zu Magdeburg, Grassens zu der Marck vndRauenßburg, Herr zu Ravenstein :c. Meines j gnädigsten Herrn dieser Zeit in dieGraffschafft Mansfeld verordneter Gber2lufseherAmbttzVorwalter, Ich ckolmnuVavick Fischer zu NiederRöblingen :c., hiermit gegen Iedermänniglichen öffentlichenthue kund vnd bekenne: Demnach Dato in: Thurfrl. Lächs. Gberaufseherambte vorMihr Georg Philipp von Tberstein vor Lich vnd in Vollmacht Leiner bruderAlbrccht Otten vnd Hansen Ernsten von ^ Tberstein erschienen vnd die gewöhn-liche Lehenspflicht würcklichen geleistet, Daß derentwegen an stadt Ihrer Thurfrl.Durchl. Ich Ihnen sambt vnd sonderlichen vnd allen Ihren rechten ehelich gebcchnen LcibcsLehens Trbcn die von der seguestrirten Graffschafft Mansfeldt zu Lehenruhrende Guthere, wie solche Ihr Vater Philipp Dietrich von Tberstein in Lehengehabt, genoßen vnd besetzen, Altz ^ Tinen freyen Ritterhoff zu Gehoffen mit denen