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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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Auch allen anderen ein: vnd Zugehorungen s.Zedoch das die beiden Ztzigen un-mündigen, IVolff Ditrich vnd Hans Christofs von Eberstcin, man einer seineinundige ^ Ihar erreicht, sich tzugestellen vnd die gewönliche Lehenspflichtt tzuleistenschuldig? sein, oder sich dieser Belehnung gar nicht Zugebrauchen haben sollen,.)gegenwerttigklichen krafft I dieses briefss, dieselben hinsurder tzu rechtem Wanlehennach außweisung obangetzogenes Gräsflichen Lehenbriues innentzuhabcn, tzubesitzcn,Zugenießen, Zugebrauchen ^ vnd tzuuerdienenn, Auch denn lehen, so offt die tzuBalle kommen, rechte Balge tzuthun vnd sich allenthalben damit, wie Alanlehenguter altherkommen, recht vnd gervonheitt j ist, tzuhalten. Vber dieses Hab

ich vfs ihr vleißiges bittenn sembtlich mit ihnen belehnet Bnd belehne ingesainbtttzu ihnen den auch Edlen vnd Ehrnuesten George Sit-stichen von Ebersteiu vndseine rechte Ehelich geborne leibeslehensErben in krasst dieses brieues bescheidentlichvnd also: Mosern mehrerwehnte von Eberstein ohne rechte leibes lehnsErbenn mitTode abgehen wurdenn, Das alßdann vorertzehlte Guthere an ihrenn BetternGeorge Sittichen von Eberstein vnd sein« rechte leibeslehnsErben kommen vndfallen, j Sie sich auch mit Lehensvolge, verdinst vnd andernn, wie solcher gesambtenAlanlehnguter altherAommen, Recht vnd gewonheit ist, Au halten schuldig? seinsollen, Alles treulich vnd sondergeuherde. ^ Zu vrkundt mit meinem angebornenhirangehangenem Pitzschafst wißentlich besigeldt vnd mit eignen Händen unterschrieben.Geben tzu Eißleben den Zwolfften Alonatstagk Asch, Nach Ehristi vnsers einigenErlösers geburth Im funftzehenhundert Neuntzigsten Zhare.

Georg MtZtlmmb Voun

Nach dem im Besitze der Familie befind!. Originale. GeMoleltt Mppria.

Heinrich, welcher in der erzwungenen Theilung 1584 mit seinem Bruder Georgden Harras'schcn Hof erholten hatte, war Ende März 1600 ohne männliche Noch-kommen gestorben und hatte seinen Gutsantheil zur Hälfte auf seinen Bruder Georgvererbt und zur anderen Hälfte auf die Brudcrssöhne Wolf Dietrich und HansChristoph deren Vater Hans 1588 gestorben war und deren 1598 ch BruderPhilipp Christoph 2 Söhne: Hans Georg und Hans Heinrich, hinterlassen hatte.Da Philipp Christoph (1 Jahr 4 Monat) eher als sein Oheim Heinrich starb, sowollten seine Brüder Wolf Dietrich und Hans Christoph ihren Neffen H. G. und H. H.keinen Antheil an Heinrichs Erbe zugestehen, worüber zwischen beiden Thcilen ein Prozeßentstand. Vgl. darüber des Staatsarchivs Magdeburg Thüringische Kopialbücher v.1613 U. 1613:

1615 12/10. An den Ober-Aufseher. Wegen Ilans dsoi'K und Hans Hsürriolr v. LbersteinGebrüdern, daß georg' v. L. und dessen Brudcrssöhne IVolk vistried und Laus Lüu'istoNr das Lchn-gut ihres Vetters Usinrieli zu dedoksn allein unter sich getheilt und sie als dessen Bruderssohns Söhnein ihrer Minderjährigkeit und unbevormundct gänzlich übergangen hatten. Lop. o, 1615 tdl. 402.

1613 16/5. An den Ober-Aufseher, Soll berichten in Sachen Hans deorg'Sv und llunsIlsinricü v. Msrstsin o'u deren Vettern wegen des erledigten Lehnguts zu delrotdn und sollen sich»ach dem desfalls unterm 12 10 1615 erlassenen Befehl richten. Lop. v, 1618, toi. 170.

Am 21. Aug. 1602 wurden von Philippus v. E. Söhnen nur Georg, dannHansens Sohn Wolf Dietrich und dessen Bruders Philipp Christoph's v. E. Witwein mütterlicher Vormundschaft ihrer Söhne Hans Georg und Hans Heinrich v. E.1) mit dem Harrasischen Hofe; 2) mit den durch ihre Vorfahren von Fritz v.Frankenhausen zu Obcr-Hcldrungen an sich gebrachten und in dem von HansErnst Grafen zu Mansfcld im 1563. Jahre ihnen darüber gegebenen Lchnbricfe speci-fizirten Zinsen, Lehen, Frohneu zc. Diensten zu Mannlehen beliehen.

Nr. 8.

Des Durchlauchtigsten, Hochgebornen Fürsten vnd Herrn, Herrn Ehristianides An- dern, Hertzogen zue Sachßen, des Heiligen Römischen Reichs Ertzmarschallnvndt Ehursursten, Landtgrauen in Düringen, Alarggrauen zue Aleyßenn ^ vndt