18
trikujirt und zum Professor ernannt wurde, aber man muss berücksichtigen,dass Mvlius sich schon 1568 durch verschiedene lateinische Gedichte einenberühmten Kamen gemacht hatte. Beier (a. a. 0.) sagt: »Diesem Mvliuswurde znm ersten Mal, trotzdem er noch nicht unter die öffentlichen Pro-fessoren aufgenommen war, die Gelegenheit gegeben, öffentlich den Homerzu lesen, ein bemerkenswerthes Beispiel, das bisher unnachgeahmt blieb .1573 wurde er ordentlicher Professor und starb bald darauf in Jena, am3. Juli 1575 — Er war verheirathet mit Catharina, Tochter des JenaerProf. Jur. Dr. Basilius Monner (gest. den 6. Jan. 1566). Die Ehe bliebkinderlos*). Nach dem Tode von Job. Mvlius heirathete seine Wittwe de iProf. Dr. med. Jacob Flach (geb. den 4. November 1537, gest. den 21.Juli 1611).
Johannes Mylius war ein hervorragend gelehrter Mann und zumalein äusserst glücklicher Dichter, weswegen ihm vom Kaiser Maximilian 11.die Würde eines Kais, gekrönten Dichters und ein besonderes Geschleclits-wappen (Taf. III, Fig. 1) im Jahre 1565 verliehen wurde. Das Originaldes Wappenbriefes, der in lateinischer Sprache abgefasst und in den Griechisch-lateinischen Gedichten von Johannes Mylius abgedruckt ist, soll nach derHistoria Myliana später Mag. Wolfgang Jeremias Mylius, Pastor inNeumark (geb. den 13. November 1655, gest. den 10. September 1720;s. 6. Familie, die Mylius aus Arnstadt) besessen haben, aber auch derVerfasser der Historia Myliana hat es nicht gesehen. In der Uebersetzunglautet der Wappenbrief:
Wir Maximilian II. von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser steter Majestät, so-wie König von Deutschland, Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Croatien, Slavonien usw., Erz-herzog von Oesterreich, Herzog von Burgund, Steiermark, Krain, Kärnlhen usw.. Markgraf vonMähren usw, Herzog von Luxemburg, Ober- und Niederschlesien, Württemberg und Teck,Regent von Schwaben, Graf von Habsburg, Flandern, Tyrol, Tliest, Kyburg und Görz, Land-graf von Elsass, Markgraf des heiligen römischen Reichs, Burgunds, der Ober- und Nieder-lausitz. Herr der Mark Slavonien, des Hafens von Naen und der Salzwerke usw. usw. usw.dem ehrenwerthen , gelehrten und von Uns geliebten Joh. Mylius aus Lieben rode, demgekrönten Dichter, Unsere Kaiserliche Gnade und alles Gute zuvor.
Dein reiner Wandel und die mit vielen anderen Tugenden verbundene ausgezeichneteGelehrsamkeit, welche nicht nur durch das übereinstimmende Urtheil vieler hervorragenderMänner bestätigt, sondern auch von Uns selbst zum guten Theil aus den ungewöhnlichenFrüchten Deines Geistes wohlwollend erkannt ist, welche schon die Mühe allein, die Du aufdie im heroischen Versmaasse geschriebenen und Uns dedicirten „Siege der himmlischenHeerscliaaren" verwendet hast, hinlänglich Uns empfohlen haben würde, Alles diesshat Unsere ausserordentliche Zuneigung zu Dir in dem Maasse hervorgerufen, dass WirgernDeiner würdige Beweise davon Unsererseits Dir zuerkennen, insofern Wir wissen, dass ausseranderen Pflichten Unserer Kaiserlichen Regierung Uns auch die hauptsächlich obliegt, Män-nern, welche zum Vortheil des Staates und der Gesellschaft, sei es im Dienste der Waffenoder der Wissenschaften, sich abmühen, sowohl durch Unsern Schutz und durch UnsereGunst zu fördern, als auch ihnen bestimmte, ehrenvolle Belohnungen für ihre Arbeiten undLeistungen zu gewähren, durch welche nicht nur sie selbst angeregt werden, ihre trefflichenPläne eifriger und ausdauernder zu verfolgen, sondern auch die Lässigeren zu edeln Bestre-bungen angelockt und zu fruchtbarer Thätigkeit veranlasst werden sollen.
In Folge solcher Erwägungen haben Wir also Dich. Johannes Mylius, aus freiem Willenund wohlerwogenem Entschluss für das Verdienst, welches Du Dir durch unermüdlichenFleiss in der Pflege und der Verehrung der Musen erworben hast,
mittelst eines auf Dein Haupt gesetzten Lorbeerkranzes und der Ueberreichung einesgoldenen Ringes zum gekrönten Dichter ernannt, befördert und berufen und bestä-tigen hierdurch in Gnaden den auf Grund des oben Gesagten Dir zuerkannten Lor-beerkranz.
Wir ertheilen Dir hiernach die volle und von Niemand zu behindernde Erlaubniss undBerechtigung, in allen Städten, wo es auch sein mag, in allen Bürgerschaften, Gilden, Uni-
*) Von einigen werden ihm 2 Söhne, Immanuel und Mag. Anton Mylius zugeschrieben, aberdiese sind Söhne von Dr. Georg Mylius (s. Abschnitt II).