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„vnd Korer" Kurier?). 1467 bei der Abrechnung mit den Söldnerndes dreizehnjährigen Krieges des deutschen Ordens heißt es, Hans habe12 Pferde im Dienst gehabt, auf 16 Jahre, macht 966 Gulden, und2 Fnßknechte, welche 6 Jahre gedient haben, macht 48 Gulden. Erhat verloren 26 Pferde, macht 166 Gulden. Bei der Berechnung desErsatzes für Dalewitz und für Apitz Wonsdorff heißt es beide MaleiHans Czabcltitz hat von seinetwegen mit uns abgerechnet und darübereinen Machtbricf gehabt. Daraus geht hervor, daß Hans nicht nurmit oder in dieser oder jenen Rotte gedient — ei die Zusammenberech-nnng oben — sondern vielmehr Sonder-dicnste geleistet hat.
31.
Heinrich 1463. 1466. Kurfürst Friedrich II, Markgraf von Branden-burg, verpfändet 36. 1. 1463 und 25. 7. 1466 Schloß und Amt undStadt Potsdam mit allen Rechten und Renten an Dietrich Bischof vonBrandenburg und zu getreuer Hand dem Heinrich v. Zabeltitz mit seinerGcmalin Anna, dem Heinrich von Krakow, Moritz, Claus, Hans, Sieg-mund und Dietrich von Schönow, Gebrüdern und deren Vetter Clansvon Schönow, die ihm 2666 Rheinische Goldgülden geliehen haben.1466 haben sie Stadt und Schloß Potsdam mit allen zugehörigenZöllen, Dörfern w. m Pfand. 1466 empfängt Heinrich von Zabeltitzmit Heinrich von Krakow die gesammte Hand an den Lehngütern derervon Schönow ; sterben diese ohne Lehnserben, so kommen die Güter anHeinrich und den von Krakow.
ux: Anna, nach obigem wvl eine v. Schönow.
32.
Matthias v. Zabeltitz, Kammerherr der Herzogin von Sachsen. Erquittiert dem Küchenmeister des Kurfürsten Albrecht von Brandenburg1472 für seine Herrin den Empfang gewisser Tücher, ek. seine Haus-marke, ÄWtmllix zu Cap. 4.
33.
Hans 1474, gewiß ein Bruder von Nr. 34. et', diese Nr.
Man könnte annehmen, daß dem sab Nr. 36 genannten Hans nachseinem unruhigen Kriegsleben der friedliche Aufenthalt in der Heimatnicht behagt, und daß er aus diesem Grunde an den Fehden und demRanbrittertnm der Zeit sich rege beteiligt habe. Aber es ist doch eingroßer Unterschied zwischen dem begüterten Führer eines im Dienstedes deutschen Ordens kämpfenden Fähnleins und einem, wie es scheint,ziemlich untergeordneten Wegelagerer zu setzen, ganz abgesehen davon,daß der ersterc als Schlesier bezeichnet wird.